Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Das Mieterstromgesetz wird 4 Jahre alt – und bietet wenig Anreize für Investitionen, so die Kritik. Die Bundesregierung wollte längst nachbessern. Nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Union und SPD haben sich geeinigt, Wohnungsunternehmen bei der Gewerbesteuer entgegenzukommen.
Zwar ist noch nichts in trockenen Tüchern, aber ein erster Schritt ist getan: Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, gewerbesteuerliche Hürden bei der Energiewende aus dem Weg zu räumen, um Mieterstromprojekte zu fördern. So sollen etwa Wohnungsunternehmen keine Belastung mit der Gewerbesteuer mehr fürchten, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien an ihre Mieter liefern.
Im nächsten Schritt soll sich das Kabinett mit den Vorschlägen zu den lange ersehnten Nachbesserungen am Mieterstromgesetz aus dem Jahr 2017 beschäftigen.
Gewerbesteuer auf Mieterstrom bald passé?
In Zukunft sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – etwa von Fotovoltaikanlagen – und aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter von bis zu 10 % erzielen können, ohne dass die Mieterträge mit der Gewerbesteuer belastet werden. Das teilte die Unionsfraktion am 26.3.2021 in einem Schreiben mit.
Die Neuregelung sieht auch vor, dass Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten unschädlich vereinnahmen können. "Dafür dürfen diese Einnahmen 5 % der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen, etwa aus dem Betrieb einer Packstation", erklärte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Man wolle Wohnungsunternehmen "die dringend benötigte Planungssicherheit" geben.
Vermieter von Gewerbeimmobilien (noch) benachteiligt
Nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, sei diese Einigung eine weitere positive Nachricht für den Klimaschutz in Deutschland, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. "Dadurch wird das Modell 'Mieterstrom' für Vermieter endlich attraktiv."
"Wir können uns jetzt noch einmal sehr viel stärker an der Energiewende beteiligen", kommentierte Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), den Vorstoß der Großen Koalition. Ganz zufrieden ist man beim Verband aber noch nicht: Die Pläne für diese Steuererleichterungen beträfen bislang lediglich den Wohnbereich, bei Vermietern von Gewerbeimmobilien sei das Investitionshindernis damit aber noch nicht beseitigt.
Längst überfällige Novelle
Das Mieterstromgesetz ist im Juli 2017 in Kraft getreten. Das Ziel: Es sollte Solarstrom kostengünstig in die Städte und in Millionen deutscher Mieter-Haushalte bringen. Mieterstrom-Projekte sollten gefördert werden, um Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Bisher war die Bilanz jedoch ernüchternd.
Die Bundesregierung hatte in ihrem "Mieterstrombericht nach § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017" zum ersten Mal vor etwa eineinhalb Jahren den Mieterstromzuschlag evaluieren lassen. Sie kam zu dem Schluss, dass das Modell "weit hinter den Erwartungen" zurückbleibe. Nur 1 % der möglichen Strommenge werde genutzt. Das Bundeswirtschaftsministerium sollte bis Ende 2019 eine Novelle vorlegen – dazu kam es bislang jedoch nicht.
Die Wirtschaftsministerkonferenz forderte die Bundesregierung schließlich bei einer Konferenz im Juni 2020 auf, die im Evaluierungsbericht dargestellten Optimierungspotenziale für das Mieterstromgesetz zügig umzusetzen. Auch ein Bündnis aus 11 Branchenverbänden machte Druck, darunter Vertreter der Immobilien- und der Wohnungswirtschaft.