Entscheidungsstichwort (Thema)
Einrichtung eines Aufsichtsrats nach dem MitbestG
Verfahrensgang
LG Leipzig (Beschluss vom 19.10.2009; Aktenzeichen 3 HK O 3450/08) |
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und ihres Geschäftsführers gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des LG Leipzig vom 19.10.2009 - 3 HK O 3450/08 - (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 24.11.2009) wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführer tragen die im Beschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten je zur Hälfte. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
- Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 50.000 EUR -
Gründe
A. Die Beteiligten streiten im Statusverfahren nach §§ 98 ff. AktG darüber, ob bei der Antragsgegnerin, der E. Beteiligungs GmbH, ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden und zusammenzusetzen ist. Im Mittelpunkt der Meinungsverschiedenheiten steht die Frage, ob die Antragsgegnerin als beherrschendes Unternehmen der Unternehmensgruppe E. Tendenzschutz i.S.v. § 1 Abs. 4 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz genießt.
Die Antragsgegnerin ist alleinige Komplementärin der E. GmbH & Co. KG (künftig: E. KG). Kommanditist der E. KG ist der Landkreis ..., der zugleich alleiniger Gesellschafter der Antragsgegnerin ist. In der Satzung der E. KG heißt es u.a. (Anlage B 1, Bl. 61 ff. dA.):
Präambel
Im Januar 2008 hat der Landtag des Freistaates Sachsen das Gesetz über die Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungs-Neuordnungsgesetz - SächsVwNG) verabschiedet. Teil dieses Gesetzesvorhabens ist auch das Sächsische Kreisgebietsreformgesetz, welches die Zusammenführung der bisherigen Landkreise Meißen und Riesa-Großenhain vorsieht.
In Vorbereitung dieser Zusammenführung haben die Kreistage dieser beiden Landkreise beschlossen, ihre Klinikgesellschaften entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Verwaltungsneuordnung umzustrukturieren und künftig als gemeinsame Gruppe "E." zu führen. Ziel dieser Umstrukturierung ist es, die vier Standorte Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa gleichberechtigt fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Die Unternehmensgruppe E. setzt sich im Kernbereich zusammen aus der E. GmbH & Co. KG mit ihren Geschäftsbereichen "Holding" und "Betriebsführung." sowie der E. gemeinnützige GmbH.
Der Geschäftsbereich "Holding" ist zuständig für die strategische Steuerung der gesamten Unternehmensgruppe. Dem Aufsichtsrat der E. GmbH & Co. KG obliegt die zentrale Verantwortung für die dauerhafte und nachhaltige Realisierung dieser Zielvorgabe, um auch künftig eine hochwertige wohnortnahe medizinische Versorgung zu gewährleisten.
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§ 2 Gesellschaftszweck
(1) Zweck der Gesellschaft ist als Aufgabe der sozialen Daseinsvorsorge die Sicherstellung einer medizinisch hochwertigen, bedarfsgerechten, wohnortnahen und wirtschaftlich leistungsfähigen Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen, pflegerischen, heilpraktischen und sozialfürsorgerischen Leistungen. Gesellschaftszweck ist weiterhin
- die Aus- und Weiterbildung von Ärzten;
- die Aus- und Weiterbildung in pflegerischen und anderen im Unternehmen vertretenen Ausbildungsberufen;
- die Teilnahme am Notarztdienst im Einzugsgebiet;
- die Errichtung, Übernahme und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren Einrichtungen entsprechend § 95 SGB V;
- die Entwicklung der Gesellschaft zu einem Gesundheitszentrum, das die regionale Gesundheitsversorgung durch Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Partnern und durch Vernetzung der Angebote qualifiziert und optimiert ...
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§ 6 Geschäftsbereiche
(1) Die Gesellschaft bildet zwei organisatorisch voneinander getrennte Geschäftsbereiche. Dies sind der Geschäftsbereich "Holding" und der Geschäftsbereich "Betriebsführung.".
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§ 7 Aufgaben des Geschäftsbereichs "Holding"
(1) Der Geschäftsbereich "Holding" ist zuständig für die strategische Steuerung der gesamten Unternehmensgruppe. Er hat die vorhandenen Krankenhausstandorte unter Beachtung der dort vorhandenen Kompetenzen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stärken und weiterzuentwickeln.
(2) Darüber hinaus ist dieser Geschäftsbereich auch zuständig für die Weiterentwicklung sowie die Koordinierung der Unternehmensgruppe und die stetige Optimierung der Patientenversorgung unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben und regionaler Erfordernisse.
§ 8 Aufgaben des Geschäftsbereichs "Betriebsführung."
(1) Aufgabe des Geschäftsbereichs "Betriebsführung." ist die organisatorische und operative Steuerung der Krankenhäuser M. und R.
(2) Der Geschäftsbereich ist verantwortlich für die Einhaltung der das operative Geschäft betreffenden gesetzlichen Vorgaben, insb. der §§ 21 ff. SächsKHG.
Die E. KG beschäftigt derzeit 1015 Arbeitnehmer, davon zehn im Bereich der Holding und 1005 im Geschäftsbereich Betriebsführung.
Tochtergesellschaften der E. KG, bei denen gegenwärtig insgesamt 188 Arbeitnehmer beschäftigt sind, sind die E. R. GmbH, die E. P. GmbH und - mit einer Beteiligungsquot...