Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 3/16 O 36/09) |
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 500.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der Antragsteller begehrt gem. § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers bei der Antragsgegnerin, der nach der Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl zweitgrößten deutschen Bank. Er ist seit einem Zeitpunkt vor dem 15.2.2009 ununterbrochen Inhaber von Aktien der Antragsgegnerin, die den anteiligen Betrag von 100.000 EUR an deren Grundkapital erreichen, und hat unter Vorlage einer Bescheinigung der HypoVereinsbank vom 27.10.2009 (Anlage ASt 1) erklärt, dass er diese Aktien bis zur Entscheidung über seinen Antrag halten werde.
Gegenstand der Sonderprüfung sollen der Antragsschrift zufolge sämtliche Fragen des Erwerbs der Dresdner Bank AG durch die Antragsgegnerin von der Allianz SE, insbesondere die Frage, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Antragsgegnerin hierbei ihren gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen seien, sowie zahlreiche weitere Einzelfragen sein, derentwegen auf die Seiten 2 bis 6 der Antragsschrift (Bl. 49-53 d.A.) Bezug genommen wird.
Zum Jahreswechsel 2007/2008 hatten zwischen der Antragsgegnerin und der Allianz SE erste Gespräche über einen Erwerb der Dresdner Bank AG stattgefunden. Von Juni bis August 2008 führte die Antragsgegnerin bei der Dresdner Bank AG eine Due Diligence-Prüfung durch.
Ein Bewertungsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH vom 29.8.2008 ergab einen Unternehmenswert der Dresdner Bank AG von 9,7 bis 10,9 Mrd. EUR. Ebenfalls vom 29.8.2008 datiert eine "Fairness Opinion" der Credit Suisse, die aus finanzwissenschaftlicher Sicht einen Wert der Dresdner Bank AG von 7 bis 8 Mrd. EUR ermittelte.
Am 31.8.2008 vereinbarte die Antragsgegnerin mit der Allianz SE, die Dresdner Bank AG für etwa 8,82 Mrd. EUR zu übernehmen. In einem ersten Schritt sollte die Antragsgegnerin von der Allianz SE 60,2 % der Anteile an der Dresdner Bank AG erwerben. Hierfür sollte die Allianz ca. 163,5 Millionen neu emittierte Aktien der Antragsgegnerin im Wert von 3,4 Mrd. EUR erhalten. Darüber hinaus sollte die Antragsgegnerin 1,6 Mrd. EUR in bar zahlen; hiervon sollten allerdings maximal 975 Mio. EUR nur als vorsorgliche Deckung für einen Trust zur Risikoabdeckung von ABS-Papieren dienen. Außerdem sollte die mit 0,7 Mrd. EUR bewertete Cominvest auf die Allianz SE übertragen werden. In einem zweiten Schritt sollten die restlichen Dresdner Bank AG-Anteile durch die Antragsgegnerin von der Allianz SE erworben werden. Die Allianz SE sollte hierfür Aktien der Antragsgegnerin im Wert von 3,2 Mrd. EUR erhalten.
Nach der unerwarteten Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers am 15.9.2008 verschärfte sich die Finanzkrise erheblich. An den Finanzmärkten kam es zu starken Verwerfungen.
Am 3.11.2008 teilte die Antragsgegnerin mit, sie werde staatliche Mittel des bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt angesiedelten SoFFin in Anspruch nehmen. Der SoFFin werde ihr eine stille Einlage i.H.v. 8,2 Mrd. EUR zur Verfügung stellen.
Infolge der Verschärfung der Finanzkrise musste die Dresdner Bank AG am 27.11.2008 ihren für das zweite Quartal 2008 geschätzten Verlust von 400 Mio. EUR auf 2 Mrd. EUR korrigieren. Für das dritte Quartal lag ein Verlust von 1,3 Mrd. EUR vor und für das vierte Quartal ein Verlust von 2 Mrd. EUR. Nach einer weiteren Korrektur im Dezember 2008 betrug die Ertragsbelastung für das zweite Halbjahr 2008 insgesamt 4,7 Mrd. EUR. Die von der Antragsgegnerin bei der Dresdner Bank AG durchgeführte Due Diligence hatte für das zweite Halbjahr 2008 als ungünstigsten Fall ("Downside Case") eine Ertragsbelastung von 4,1 Mrd. EUR geschätzt.
Aufgrund von Nachverhandlungen schlossen die Antragsgegnerin und die Allianz SE am 27.11.2008 eine Ergänzungsvereinbarung ab. Diese hatte zum Inhalt, dass die Antragsgegnerin den 40 %-Restanteil an der Dresdner Bank AG bereits im Januar 2009 übernehmen und hierfür 1,4 Mrd. EUR in bar zahlen sollte. Durch eine weitere Zahlung der Antragsgegnerin von 250 Mio. EUR sollten die Ansprüche der Allianz SE aus dem im August 2008 vereinbarten Risikoabdeckungstrust abgegolten werden. Infolge der Ergänzungsvereinbarung entfiel die für Anfang 2009 vorgesehene Hauptversammlung über die beabsichtigte Verschmelzung. Am 9.1.2009 schlossen die Antragsgegnerin und die Allianz SE eine weitere Zusatzvereinbarung ab. Die Allianz SE verpflichtete sich, von der Antragsgegnerin verbriefte Wertpapiere (im Nominalwert von 2 Mrd. EUR) für 1,1 Mrd. EUR zu kaufen. Außerdem sollte die Allianz SE eine stille Einlage von 750 Mio. EUR an die Antragsgegnerin erbringen. Der SoFFin hatte sich zuvor bereit erklärt, der Antragsgegnerin nach Übernahme der Dresdner Bank AG zusätzlich Eigenkapital i.H.v. 10 Mrd. EUR gegen Emission von rund 295 Mio. Stammaktien und eine weitere stille Ein...