Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergaberecht: Keine Verbindlichkeit zur Vorgabe sog. "Punktekorridore"
Normenkette
VOLA2 § 7
Verfahrensgang
Vergabekammer des Landes Hessen (Beschluss vom 15.12.2014; Aktenzeichen 69d VK-36/14) |
Tenor
1. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 15.12.2014, 69d VK 36/2014, bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragstellerin wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde weiterverfolgt.
Gründe
I. Der Antragsgegner schrieb - über seine zentrale Auftragsvergabestelle - mit Vergabebekanntmachung vom 11.6.2014 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Vergabe von Reinigungsdienstleistungen im offenen Verfahren europaweit aus. Die Maßnahme war in neun Lose aufgeteilt worden. In Abschnitt III. 2.3 heißt es unter der Überschrift "Technische Leistungsfähigkeit":
"Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig." (32 VA).
Abschnitt I.1 enthielt die Anschrift der Homepage des Auftraggebers www.x.de, Abschnitt III 1.4. lautete:
"Sonstige besondere Bedingungen": "Für die Ausführung des Auftrages gelten besondere Bedingungen: Ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: (...)
Siehe kostenlose Einsicht in die Vergabeunterlagen unter www.xy.de/..." (31 VA).
In den Vergabeunterlagen heißt es unter Ziff 3.1, dass Nachweise/Angaben gem. abschließender Liste nach § 9 EG VOL/A einzureichen seien. In der beigefügten Liste der einzureichenden Erklärungen und Nachweise findet sich der Hinweis, dass "in Abhängigkeit des Angebotes" u.a. "Anlage Referenzen EOR & Grundreinigung" sowie "Anlage Referenzen Glasreinigung" einzureichen seien (245).
In der Anlage "Referenzen für EOR und Grundreinigung" (172 Ordner Ausschreibung) heißt es auszugsweise:
"Für die Bewerbung ist zwingend der Nachweis von Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre nach näherer Maßgabe des Folgenden erforderlich ...
1. Mindestens 3 Referenzen müssen sich jeweils auf Aufträge für die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung von Schulen oder anderen Objekten, die aufgrund ihrer Benutzer besondere Anforderungen an Hygiene und Reinigungsqualität stellen und ein Auftragsvolumen von jeweils mindestens 25.000 m2 zu reinigende Fläche (Basisbodenfläche) aufweisen, beziehen (...)
2. Mindestens 3 Referenzen müssen sich auf Aufträge für die Grundreinigung von Schulen oder anderen Objekten, die auf Grund ihrer Benutzer besondere Anforderungen an Hygiene und Reinigungsqualität stellen und ein Auftragsvolumen von mindestens jeweils 25.000 m2 zu reinigende Fläche (s. oben) aufweisen, beziehen.
3. Mindestens 3 Referenzen müssen sich auf Aufträge für Vertretungsleistungen für Reinigungskräfte in einem jährlichen Umfang von mindestens 1000h pro Jahr und für mindestens 10 Reinigungskräfte beziehen (.)
Das A-Werk (AG) wird eine Überprüfung der eingereichten Referenzen durch schriftliche Abfrage nach folgenden Kriterien je aufgeführte Referenz vornehmen (...)".
Es folgt eine Tabelle, welcher fünf Kriterien zur Leistungsbeschreibung nebst deren Gewichtung und die Angabe der maximal möglichen Punktzahl zu entnehmen war.
Ferner wurde auf Folgendes hingewiesen:
"Die Bewerber haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die benannten Referenzgeber zu Auskunft und Bewertung gegenüber dem Auftraggeber (...) in der Lage sind. Scheitert ein Auskunftsversuch des Auftraggebers, weil ein genannter Referenzgeber trotz zweimaligem Versuch nicht erreichbar oder nicht auskunftswillig ist, wird der Auftraggeber den betreffenden Bewerber davon benachrichtigen und ihn unter Setzung einer Frist von nicht mehr als 5 Werktagen auffordern, die Auskunftsfähigkeit des Referenzgebers herzustellen. (...) Unvollständig abgegebene Referenzen können nicht nachgebessert werden (...) Ein Bieter muss bei jeder seiner mindestens neun Referenzen 700 Punkte erzielen, um die für den Auftrag erforderliche Eignung zu haben. Den Fragebogen zur Abfrage der Referenzen nach den vorstehend genannten Kriterien finden Sie im Anhang dieses Dokuments" (171 Ordner Ausschreibung).
Die Referenzgeber sollten die von der Vergabestelle vorformulierten Fragen in einer vorgegebenen Spalte "Ihre Antwort" in Textform beantworten und in einer Spalte "Punktzahl" mit Punkten bewerten. Sie konnten pro Frage "eine Punktzahl von O (überhaupt nicht zufrieden) bis 10 (voll und ganz zufrieden)" vergeben (167 Ordner Ausschreibung).
Gemäß Vergabevermerk ergab sich die Punktzahl der Referenzen aus der Multiplikation des für die einzelnen Kriterien angesetzten Gewichtungsprozentsatzes mit der jeweils vom Referenzgeber für das Kriterium eingetragenen Punktzahl.
Die Antragstellerin reichte am 25.7.2014, drei T...