Verfahrensgang
LG Hamburg (Aktenzeichen 324 O 563/23) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17. Januar 2024, Az. 324 O 563/23, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf EUR 40.000,00.
Gründe
I. Die Antragstellerin verfolgt mit ihrer sofortigen Beschwerde ihren Antrag weiter, es dem Antragsgegner bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu untersagen, in Bezug auf die Antragsgegnerin zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
1. "Es betrifft MeToo-Redaktionen (...), die gibt es nämlich auch bei der Süddeutschen und bei dem NDR, da ist es ein Herr ... der sich darum bemüht, und bei der Süddeutschen Frau ..., zwei Redakteurinnen, die dieses Thema beackern. Und nachdem ... die ersten Vorwürfe erhoben hatte, wurde im Netz von beiden Redakteurinnen gepostet, man suche noch nach weiteren Frauen, denen Gleiches widerfahren sei. Da wird schon in der Frage unterstellt, dass es sozusagen zu einer Straftat gekommen ist und man sucht jetzt weitere Opfer, die sich dort melden würden. Also eine Suggestivfrage. Man fragt also nicht, gibt es ... will sich jemand melden, sondern man fragt direkt, habt ihr gleiches erlebt wie Frau ..., seid ihr auch mit K.O,-Tropfen ohnmächtig gemacht worden, um dann Sex mit euch zu haben".
wenn dies geschieht wie in dem unter https://www.youtube.com/watch?v=8dbJpFvBzls&t=3491s abrufbaren LTO-Streitgespräch "Schlagabtausch zwischen Lindemann-Anwalt und Spiegel-Anwalt über MeToo";
und/oder
2. "Es betrifft MeToo-Redaktionen (...), die gibt es nämlich auch bei der Süddeutschen und bei dem NDR, da ist es ein Herr ..., der sich darum bemüht, und bei der Süddeutschen Frau ..., zwei Redakteurinnen, die dieses Thema beackern. ... Und das meine ich mit Belastungseifer. Es wird nicht geguckt ergebnisoffen, sondern es wird natürlich gezielt gesucht nach Frauen, die ebenfalls Beschuldigungen erheben können. Und da sage ich, ist einfach der Punkt erreicht, wo die Verdachtsberichterstattung und auch die Recherche unzulässig wird. Gepaart dann noch mit dem Umstand, dass Entlastendes nicht in die Berichterstattung einfließt.",
wenn dies geschieht wie in dem unter https://www.youtube.com/watch?v=8dbJpFvBzls&t=3491s abrufbaren LTO-Streitgespräch "Schlagabtausch zwischen Lindemann-Anwalt und Spiegel-Anwalt über MeToo";
und/oder
3. "Es betrifft MeToo-Redaktionen (...), die gibt es nämlich auch bei der Süddeutschen und bei dem NDR, da ist es ein Herr ... der sich darum bemüht, und bei der Süddeutschen Frau ..., zwei Redakteurinnen, die dieses Thema beackern. Und nachdem ... die ersten Vorwürfe erhoben hatte, wurde im Netz von beiden Redakteurinnen gepostet, man suche noch nach weiteren Frauen, denen Gleiches widerfahren sei. Da wird schon in der Frage unterstellt, dass es sozusagen zu einer Straftat gekommen ist und man sucht jetzt weitere Opfer, die sich dort melden würden. Also eine Suggestivfrage. Man fragt also nicht, gibt es ... will sich jemand melden, sondern man fragt direkt, habt ihr gleiches erlebt wie Frau ..., seid ihr auch mit K.O.-Tropfen ohnmächtig gemacht worden, um dann Sex mit euch zu haben. ... Die Frage kann man anders stellen. Und das meine ich mit Belastungseifer. Es wird nicht geguckt ergebnisoffen, sondern es wird natürlich gezielt gesucht nach Frauen, die ebenfalls Beschuldigungen erheben können. Und da sage ich, ist einfach der Punkt erreicht, wo die Verdachtsberichterstattung und auch die Recherche unzulässig wird. Gepaart dann noch mit dem Umstand, dass Entlastendes nicht in die Berichterstattung einfließt".
wenn dies geschieht wie in dem unter https://www.youtube.com/watch?v=8dbJpFvBzls&t=3491s abrufbaren LTO-Streitgespräch "Schlagabtausch zwischen Lindemann-Anwalt und Spiegel-Anwalt über MeToo";
und/oder
4. "Die "Süddeutsche Zeitung" und der NDR haben Frauen über die sozialen Netzwerke aufgerufen, sich bei ihnen zu melden, wenn sie Ähnliches wie Frau ... erlebt hätten. Damit wurde gegenüber einer großen Öffentlichkeit unterstellt, dass das, was Frau ... sagt, zutreffe",
wenn dies geschieht wie in dem unter https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/till-lindemann-sein-medienanwalt-ueber-verdachtsberichterstattung-ld.1761716 abrufbaren Interview "Die Erzählung, dass der schlimme Till Lindemann versucht, alle mundtot zu machen, stimmt nicht" in der Neuen Zürcher Zeitung.
Die Antragstellerin verlegt die Süddeutsche Zeitung. Sie hat im Sommer 2023 über die im Raum stehenden Verdachtsmomente um die Band Rammstein und deren Frontmann Till Lindemann, betreffend den Vorwurf sexueller Übergriffe gegen Frauen, berichtet. Der Antragsgegner hat Till Lindemann in mehreren Verfahren gegen die Antragstellerin sowie in zahlreichen weiteren Verfahren gegen andere Medienhäuser vertreten. Zu seinen Mandanten gehört auch der Fernsehmoderator Luke Mockridge, über den ebenfalls öffentlich berichtet worden war, dass er gegenüber Fra...