Die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Jetzt streitet sich Ampel-Partner SPD mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Details und um die Frist: Ende 2028 oder 2029?

Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Im April 2024 einigten sich die Ampel-Partner auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um 3 Jahre.

Im Koalitionsvertrag ist "bis zum Jahre 2029" vorgesehen – SPD und Grüne verstehen das einschließlich 2029, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will, dass Ende 2028 Schluss ist.

Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der laut Buschmann derzeit im Kanzleramt für die finale Klärung in der Bundesregierung liegt. Es gebe noch Abstimmungsbedarf zu einzelnen technischen Punkten. Er wirft der SPD vor, das Verfahren zu verzögern.

Ampel-Streit: Mietpreisbremse oder wer bremst?

"Ich wundere mich schon, dass gerade die SPD-Seite mit neuen Nachforderungen die Mietpreisbremse verzögert", sagte der FDP-Politiker der "Rheinischen Post". Aus Buschmanns Sicht wäre eine zeitnahe Kabinettsbefassung möglich.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Zanda Martens will das so nicht stehenlassen. "Minister Buschmann hat nach zweieinhalb Jahren einen völlig inakzeptablen Entwurf vorgelegt, der die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form sabotiert", sagte sie am 30.6.2024 der Tageszeitung "Taz". Es sei klar, dass die SPD das nicht akzeptieren könne und auf Nachbesserungen bestehe. In dem Bericht wird außerdem erwähnt, dass das Justizministerium es den Bundesländern erschweren will, die Mietpreisbremse anzuwenden, indem es umfangreiche Begründungen einfordert.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte zum Beispiel im Mai 2024 der "Rheinischen Post", er fordere eine Änderung der Regelung, dass die Mietpreisbremse nicht für Neubauten gilt, die ab Oktober 2014 erstmals genutzt wurden. Diese Ausnahme solle auf 2024 hochgesetzt werden.

Mietpreisbremse: Erstmals im Jahr 2020 verschärft

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubau, Sanierung oder wenn die Miete des Vormieters höher war. Die Vorschriften wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn greift seit dem 1.4.2020. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Zudem erhielten Städte und Gemeinden mit der Gesetzesänderung bis zum 31.12.2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Die Landesverordnungen haben zum Teil eine kürzere Geltungsdauer als die bundesgesetzliche Regelung. So läuft die Mietpreisbremse in Berlin bereits am 31.5.2025 aus, in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen Ende Juni 2025.

Verlängerung der Mietpreisbremse: Haus & Grund will klagen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen, wie Präsident Kai Warnecke am 10.4.2024 in der "Bild"-Zeitung ankündigte. Das BVerfG hätte schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf 5 Jahre befristet war, so Warnecke – "mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch." Die Bremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft.

Bundesbauministerin Klara Geywitz reagierte gelassen auf die Ankündigung. Sie gehe davon aus, dass das Justizministerium die Verlängerung "hinreichend gründlich" geprüft habe, sagte die Ministerin im "rbb24 Inforadio". Das BVerfG hatte 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.

Haus & Grund bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen nach der Vorstellung Buschmann nun wohl doch nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende 2025 auslaufen.

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