Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
Die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen müssen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Anlagen, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in einer Liste bei der BAFA geführt.
Der normale Fördersatz für eine Wärmepumpe bei Förderung durch das BAFA beträgt je nach Alter der Heizanlage zwischen 25 % und 30 %. Durch verschiedene Austauschprämien kann sie bis auf 40 % steigen. Für den Ersatz einer funktionstüchtigen Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 %. Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen werden, kommen weitere fünf % Prozent hinzu. Bei einer Luft/Wärmepumpe gibt es seit 2023 ebenfalls einen Wärmepumpen-Bonus von 5 %, wenn natürliche Kältemittel eingesetzt werden.
Im Einzelnen bestehen daher folgende Fördersätze:
Neue Heizung |
Alte Heizung |
Förderung |
Luft/Wärmepumpe |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
25 % |
Luft/Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
30 % |
Luft/Wärmepumpe |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
35 % |
Luft/Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
40 % |
Sole/Wärmepumpe |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
30 % |
Sole/Wärmepumpe |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
40 % |
Wasser/Wärmepumpe |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
30 % |
Wasser/Wärmepumpe |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
40 % |
Luft/Wärmepumpe |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
35 % |
Luft/Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
40 % |
Sole/Wärmepumpe |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
40 % |
Wasser/Wärmepumpe |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
40 % |
Das BAFA fördert nicht nur die Wärmepumpe und die Erschließung der Wärmequelle (zum Beispiel Bohrungen für Erdwärme-Sonden). Auch der fachgerechte Einbau sowie weitere Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe erhöhen:
- Flächenheizungen wie Fußboden-, Wand-, Deckenheizungen inklusive Dämmung, Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Verputzen,
- Niedertemperatur-Heizkörper (im Gebäudebestand),
- Pufferspeicher für das Heizwasser (im Gebäudebestand),
- Warmwasserspeicher,
- hydraulischer Abgleich (Fördervoraussetzung beim BAFA),
- Energiemanagementsysteme und digitale Stromzähler.
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die Jahresarbeitszahl (JAZ) durch die sogenannte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) ersetzt (siehe dazu Kapitel 4 – Wärmepumpen in der Gebäudetechnik). Sie drückt aus, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Um sie zu ermitteln, wird die sogenannte jahresbedingte Leistungszahl SCOP benötigt. Die dazugehörige Formel lautet:
Je nach Vorlauftemperatur verlangt das BAFA für die Förderung von Wärmepumpen folgende ETAs:
Wärmequelle |
ETAs bei 35 °C |
ETAs bei 55 °C |
Luft |
135 % |
120 % |
Erdwärme |
150 % |
135 % |
Wasser |
150 % |
135 % |
Ab- oder Solarwärme |
150 % |
135 % |
Antrag vor Ausführung
Die BAFA-Förderung muss vom Bauherren/Eigentümer vor dem Kauf der Wärmepumpe oder der Beauftragung eines Handwerksbetriebs beantragt werden. Lediglich der Kostenvoranschlag sollte schon vorliegen. Das BAFA fördert nur die Kosten aus dem Antrag. Die Antragstellung erfolgt über die Website des BAFA. Nachdem der Antrag online eingereicht wurde, können die Bauleute die Handwerksleistungen beauftragen.
Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen zudem ab 1.1.2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei förderfähigen Luft/Luft-Wärmepumpen müssen die Wärmemengen gemessen werden. Eine Energieverbrauchsbilanzierung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2 ist dabei zulässig.