Wohnungsbau und hoher Flächenverbrauch sind zwei Themen, die in der öffentlichen Debatte des Jahres 2018 eine große Rolle spielten. Ein stärkerer Wohnungsbau wird von allen Seiten gefordert, da insbesondere in den Ballungsgebieten akute Wohnungsknappheit herrscht. Der hohe Flächenverbrauch von fast 90 ha pro Tag macht nicht nur engagierte Umweltschützer besorgt. Beide Themen sind vielfältig miteinander verzahnt; vielfach scheint zwischen einem verstärkten Wohnungsbau und einer Reduzierung des Flächenverbrauchs sogar ein Widerspruch zu bestehen.

Die neue Baulandkommission

Die Bundesregierung hat sich entschlossen, die Themen Wohnungsbau und Flächenverbrauch anzugehen. Vorschläge hierfür soll eine Baulandkommission liefern, die im September 2017 beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt wurde. Die Kommission, der Vertreter des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Wissenschaft angehören, hat den Auftrag praktikable Wege zur Lösung der Baulandfrage und Unterstützung des Wohnungsbaus zu finden.

Die Kommission hat ihre erste Arbeitssitzung am 16. November 2017 abgehalten und dabei folgende Themen behandelt:

  • Die Themen

    Stärkung der Innenentwicklung

    Im Innenbereich gibt es nicht unerhebliches Baulandpotential, das durch Lückenschließungen, Verdichtungen und Umplanungen bestehender Baugebiete gehoben werden kann. Die Nutzung des Baulandpotentials im Innenbereich ist auch deshalb so wichtig, weil dadurch die Inanspruchnahme des Außenbereichs und der damit einhergehende weitere Flächenverbrauch gemindert werden kann.

  • Ausbau der gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinden

    Die Gemeinden haben schon jetzt nach den §§ 24 und 25 Baugesetzbuch gesetzliche Vorkaufsrechte. Diese Vorkaufsrechte sollen ausgebaut werden, wobei allerdings dort Grenzen zu ziehen sind, wo die Vorkaufsrechte den Gemeinden eine allgemeine Bodenbevorratung erlauben würden.

  • Möglichkeiten des Wohnungsbaus im Außenbereich

    Der Außenbereich steht nach § 35 Baugesetzbuch nicht für den allgemeinen Wohnungs- und Gewerbebau zur Verfügung. An dieser Grundsatzentscheidung, die eine der wichtigsten Umweltschutzregeln ist, soll nicht gerüttelt werden. Es gibt aber Überlegungen, im Außenbereich bestehende Gebäude stärker für den Wohnungsbau zu nutzen.

  • Flexibilisierung des § 17 Baunutzungsverordnung

    § 17 Baunutzungsverordnung legt die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in den einzelnen Baugebieten fest. Er hat für die Innenentwicklung und speziell für die Verdichtung innerstädtischer Quartiere eine hohe Bedeutung. Eine Flexibilisierung der bisherigen Obergrenzen des § 17 Baunutzungsverordnung wurde diskutiert.

    Derzeit ist noch nicht überschaubar, wohin die Reise geht. Einerseits drängen die Gemeinden auf eine Ausweitung ihrer Instrumente zur Mobilisierung von Bauland.

Das weitere Programm der Kommission

Andererseits ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte nicht verfolgt werden sollen. Neben dem Blick auf das Baugesetzbuch dürfte sich die Baulandkommission in den nächsten Sitzungen auch mit steuerrechtlichen Fragen beschäftigen. Im Gespräch ist die Einführung einer Art Grundsteuer C, die eine erhöhte Belastung unbebauten Baulandes und damit einen Verkaufszwang bringen soll. Im Gespräch ist auch eine Änderung im Bereich der Einkommenssteuer, die den Landwirten eine Einkommenssteuer neutrale Investition von Verkaufserlösen auch außerhalb ihres Betriebes ermöglichen sollen.

Die Baulandkommission soll ihre Arbeit bis Mitte des Jahres 2019 abschließen. Über die weiteren Sitzungen der Kommission wird in den nächsten Folgen berichtet.

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