Leitsatz

Keine grundsätzliche Bedeutung maß der BFH einer Nichtzulassungsbeschwerde bei, nach der die Umsatzsteuer wegen "struktureller Vollzugsdefizite" (Umsatzsteuermissbrauch durch organisierte Kriminalität und Umsatzsteuerhinterziehung durch Schwarzarbeit) verfassungswidrig sei. Die Frage konnte bereits anhand der vorhandenen Rechtsprechung des BVerfG verneint werden.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Beschluss v. 29.10.2003, V B 45/03, BFH/NV 2004 S. 540.

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