Leitsatz

Der BFH ließ die Revision zur weiteren Klärung der Frage zu, ob - und ggf. unter welchen Umständen - ein (teilweiser) Erlass rechtskräftig festgesetzter Umsatzsteuer gerechtfertigt ist, wenn der leistende Unternehmer Umsatzsteuer auf von ihm zunächst rechtsirrtümlich als umsatzsteuerfrei beurteilte Umsätze wegen Konkurses (Insolvenz) des Leistungsempfängers nicht mehr durch eine nachträgliche Inrechnungstellung von Umsatzsteuer auf diesen abwälzen kann.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Beschluss v. 5.3.2004, V B 69/03, BFH/NV 2004 S. 834.

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