Freiwillige Kompensationen auf Basis von Projekten mit hoher Qualität und guter Qualitätssicherung sind uneingeschränkt sinnvoll. Sie haben aber für Wohnungsunternehmen derzeit keine praktische Bedeutung, z. B. durch offizielle Anrechnung auf ein Klimaschutzziel.
Durch Kompensation auf Basis von Zertifikaten belegte Emissionsminderungen und die Qualitätsmerkmale der Zertifikate sollten im Bericht angegeben werden.
Klimaschutz ist ein globales Problem. Emissionen, die vor Ort noch nicht vermieden werden, können global gedacht an anderer Stelle kompensiert werden, z. B. durch Aufforstung. Die Einsicht, dass für den weltweiten Klimaschutz die globale Ebene ungleich bedeutsamer ist als alles einseitig national Erreichbare, ist nicht neu. In einer Doppelstrategie können beide Notwendigkeiten miteinander verbunden werden. Neben der Umsetzung aller national in einem bestimmten Zeitraum finanziell umsetzbaren Klimaschutzmaßnahmen kann zusätzlich "zum Zeitgewinn" global zum Klimaschutz beigetragen werden, wenn die noch nicht reduzierten Emissionen Jahr für Jahr kompensiert werden, z. B. durch Aufforstung. Mit dem Fortschreiten der energetischen Modernisierung kann die Kompensation reduziert werden.
Freiwillige Kompensation ist Teil von "Climate Neutral Now" der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC). "Climate Neutral Now" lädt Organisationen, Regierungen und Bürger ein, auf eine globale Klimaneutralität hinzuarbeiten, indem sie ihre eigenen Emissionen in drei Schritten angehen:
- Messen der Treibhausgasemissionen,
- Reduzierung der Emissionen so weit, wie durch eigenes Handeln möglich,
Kompensierung der Emissionen, die derzeit nicht vermieden werden können, indem zertifizierte Emissionsminderungen verwendet werden.
Die Allianz für Entwicklung und Klima greift diesen Gedanken auf. Sie ist ein breites gesellschaftliches Bündnis. Unterstützer der Allianz engagieren sich freiwillig durch internationale CO"2"-Kompensation in Entwicklungs- und Schwellenländern. Kompensiert werden durch die wohnungswirtschaftlichen Teilnehmer die Emissionen des eigenen Unternehmens bzw. der eigenen Geschäftstätigkeit.
Zunehmend bieten auch Energieversorger CO2-freigestellte Energieträger an, d. h. die durch die Nutzung der gelieferten Energieträger entstehenden Emissionen werden durch den Energieversorger an anderer Stelle kompensiert.
Kompensationen können für die Wohnungswirtschaft derzeit nirgendwo positiv verrechnet werden. Anders im Bereich der öffentlichen Gebäude. So verfolgt Hessen bis 2030 eine CO2-neutral arbeitende Landesverwaltung. Dabei gilt der Grundsatz Minimieren – Substituieren – Kompensieren: "Auch, wenn durch die Aktivierung der Potenziale zur Minimierung und Substitution erhebliche Reduktionen erreicht werden können, lassen sich letztendlich nicht alle Emissionen vollständig vermeiden. Wenn Klimaneutralität insbesondere mit Blick auf die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unmöglich ist, wird mit dritter Priorität die Kompensation von CO2-Emissionen verfolgt. Die verbleibenden Emissionen können beispielsweise durch Ankauf und Stilllegung hochwertiger Emissionszertifikate aus Klimaschutzprojekten oder auch durch eigene Energieproduktion kompensiert werden.""
Auch das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebene Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren, erlaubt Kompensationen.
Für Kompensation sind für die Wohnungswirtschaft folgende Hinweise zu beachten:
- Zertifikate von Energieversorgern über eine Kompensation der Emissionen aus der Verbrennung von geliefertem Erdgas reduzieren nicht den CO2-Preis ab 2021.
- Zertifikate über echtes Biogas und echten Grünstrom belegen die erneuerbare Herkunft des Energieträgers. Auf Biogas fällt kein CO2-Preis an.
- Die Allianz für Entwicklung und Klima regt an, die Emissionen der eigenen Geschäftstätigkeit zu kompensieren, siehe Genereller Bilanzrahmen für Gebäude, "Emissionen der für die Geschäftstätigkeit genutzten Flächen (Büros und Werkstätten) und Fuhrpark". Einige Wohnungsunternehmen, GdW und DESWOS sind bereits Mitglieder der Allianz.
- Kompensationen können für die Wohnungswirtschaft derzeit nirgendwo positiv verrechnet werden. Trotzdem und mit Blick auf die Zukunft sollten durch Kompensation erzielte Emissionsminderungen dargestellt werden. Dabei sollte auch die Qualität der Zertifikate vermerkt werden.
- Für Kompensationsmaßnahmen durch Dachbegrünung, Entsiegelung oder Begrünung von Flächen, auch durch Bewirtschaftung von Wald, durch Wohnungsunternehmen bestehen derzeit keine Regeln für eine Be- oder Anrechnung.