Im Januar haben wir über das geplante Baulandmobilisierungsgesetz berichtet. Der Mangel an Wohnraum, der sich besonders in den Ballungsräumen zeigt, veranlasste die Bundesregierung zu Planungen, wie sie die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen könnte.
Hierzu wurde im September 2018 eine sog. Expertenkommission für "nachhaltige Baulandmobilisierung und Baulandpolitik" eingesetzt, die ihre Empfehlungen für eine Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung im Spätherbst 2019 dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat vorgelegt hat. Ein erster Arbeitsentwurf wurde auf Grundlage dieser Empfehlungen im Bundesinnenministerium erarbeitet; seine weitere Behandlung aufgrund der Corona-Pandemie aber aufgeschoben.
Jetzt liegt ein zweiter, sog. Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der die bisherigen Vorschläge wiederholt und zum Teil auch ausweitet.
Für private Grundeigentümer können hiervon besonders von Bedeutung werden:
- Ausweitung der gemeindlichen Vorkaufsrechte
- Einführung eines neuen Bebauungsplantyps zur Überplanung zusammenhängend bebauter Bereiche
- erleichterte Befreiungen von den Vorschriften eines Bebauungsplans zugunsten von Wohnungsbauvorhaben
- Einbau von bis zu 5 Wohnungen in eine aufgelassene Hofstelle im Außenbereich
- Erweiterungen des Baugebots.
Geplante Neuregelungen
Eine Beschränkung von Eigentümerrechten würde ein neu vorgesehener Paragraf bringen, der die Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten genehmigungspflichtig macht. Bei bereits bestehenden Wohngebäuden soll die Begründung oder Teilung von Wohneigentum in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, genehmigungspflichtig werden. Diese Genehmigung kann im Regelfall, abgesehen von einigen im Gesetz definierten Ausnahmen, verweigert werden.
Neu ist auch die Einführung einer zusätzlichen Gebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet" in der Baunutzungsverordnung. Im Unterschied zum klassischen "Dorfgebiet" ist die Landwirtschaft im neuen "Dörflichen Wohngebiet" nicht mehr gleichberechtigt neben dem Wohnen und dem nicht störenden Gewerbe. Diese Vorschrift könne vor allem für ländliche Gemeinden von Bedeutung werden, die sich zunehmend von landwirtschaftlich geprägten Siedlungen zu Wohnsiedlungen verändern.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Baulandmobilisierungsgesetz wird in den nächsten Wochen anlaufen. Vor dem Wiederzusammentritt des Bundestags im Herbst ist aber nicht mit einer parlamentarischen Beratung zu rechnen.