Den Bayern geht der Wohnungsbau nicht schnell genug voran. Jetzt hat der Landtag die Reform der Landesbauordnung (BayBO) beschlossen. Anfang Februar 2021 soll sie in Kraft treten. Ein zentraler Punkt: Baugenehmigungen sollen künftig maximal 3 Monate dauern.
Bauen soll in Bayern künftig einfacher und schneller gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landtag am 2.12.2020 die umfassende Reform der Bauordnung beschlossen. Die Neuregelungen treten zum 1.2.2021 in Kraft.
Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Genehmigungsfiktion: Baugenehmigungen sollen künftig maximal 3 Monate dauern – liegt dann keine Entscheidung vor, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt. "Es dauert Vieles viel zu lange", sagte die CSU-Abgeordnete Ulrike Scharf im Landtag. Das soll sich mit der Reform nun ändern.
Zudem sollen neue Regelungen zu Abstandsflächen für neue Gebäude, zum Bauen mit Holz und zur Stellplatzpflicht das Bauen einfacher und günstiger machen.
Neue Bauordnung im Überblick
Genehmigungsfiktion
Einer der Hauptpunkte der Novelle: Die Genehmigungsfiktion. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. "Wir machen es Bauherren so leicht wie möglich. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde 3 Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt", erklärte Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU).
Abstandsflächenrecht
Auch das Abstandsflächenrecht soll vereinfacht werden. So sieht die neue Bauordnung etwa vor, dass die Abstandsflächen auf 40 % der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Der Flächenverbrauch soll damit stark zurückgefahren werden. Ein Mindestabstand von 3 Metern soll bleiben und Gemeinden können wie bisher auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.
Holz als Baustoff
Darüber hinaus wird das Bauen mit Holz erleichtert. Holz soll künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden dürfen. Damit beabsichtigt das Bauministerium nach eigenen Angaben, dass Holz als Baustoff deutlich attraktiver wird und das Bauen dadurch nachhaltiger.
Stellplatzpflicht
Außerdem sieht die neue Bauordnung vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können. Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.
Dachausbau
Für den Ausbau von Dachgeschossen wird künftig keine Genehmigung mehr nötig sein.
Einbau von Aufzügen
Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt mit der neuen Bauordnung weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig groß wäre.
Gesetzgebungsverfahren
In der Bayerischen Bauordnung sind das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen geregelt. Die Bauordnungsnovelle geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11.9.2019. Berücksichtigt sind zudem Ergebnisse einer Umfrage unter Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 22.10.2019.
Die Novelle wurde am 23.6.2020 auf den Weg gebracht und vom Landtag am 2.12.2020 beschlossen. Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) soll am 1.2.2021 in Kraft treten.