Wer in einer verbilligten Mitarbeiterwohnung lebt, muss bisher einen geldwerten Vorteil versteuern. Diese Steuer soll wegfallen, hat das Bundeskabinett beschlossen. Die steuerliche Entlastung könnte auch Investitionen von Unternehmen in den bezahlbaren Wohnungsbau attraktiver machen.
Die Höhe des geldwerten Vorteils wird aktuell nach dem ortsüblichen Mietwert bemessen. Wenn die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, sollen Mieter diesen Vorteil nicht mehr versteuern müssen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, in dem auch das Mitarbeiterwohnen thematisiert ist, noch zustimmen. Das Thema hatte ursprünglich die CSU auf den Plan gebracht.
Da laut Bundesfinanzministerium mit dieser Regelung "nicht die Anmietung von Luxuswohnungen gefördert werden soll", gilt der Abschlag nur bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 25 Euro pro Quadratmeter (kalt).
GdW: Förderung des Mitarbeiterwohnens wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen
Damit könnten Arbeitgeber künftig die Wohnungen deutlich günstiger an Mitarbeiter vermieten als bisher, schreibt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Dabei muss der Chef nicht selbst Eigentümer der Wohnungen sein. Es reicht, wenn er diese angemietet hat oder wenn ihm die Wohnungen aufgrund von Belegungsrechten zur Verfügung stehen und er sie dann verbilligt an Mitarbeiter vermietet.
Ende der Siebziger Jahre gab es bereits in der "alten" Bundesrepublik geschätzt rund 450.000 bezahlbare Werkswohnungen.
Unternehmen bieten vermehrt Mitarbeiterwohnungen an
Um neue Mitarbeiter zu gewinnen, haben offenbar einzelne Firmen die alte Idee der Werkswohnungen wieder entdeckt. Der größte deutsche Staatskonzern und einer der größten Arbeitgeber des Landes, die Deutsche Bahn, hat Anfang Juli angekündigt, den Mitarbeitern dabei helfen zu wollen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch selbst bauen will der Konzern, vor allem auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Bahn befinden. Das Problem: Von den Grundstücken ist bislang keines baureif. Deswegen führt das Unternehmen Gespräche mit Kommunen.
Die Stadt München hatte im Frühjahr angekündigt, bei der Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke den Werkswohnungsbau als neues Kriterium einführen zu wollen. Und die Stadtwerke München (SWM) haben im Stadtteil Gern jüngst 56 neue Werkswohnungen für Auszubildende und neue Mitarbeiter fertiggestellt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat in Köln 29 Betriebswohnungen neu gebaut. Und die Uniklinik Münster hat seit 2017 zusätzlich zu den eigenen Wohnungen noch einmal rund 100 Wohnungen auf dem freien Markt angemietet und diese vor allem an ausländische Pflegekräfte weitervermietet.
Renaissance der Werkswohnungen?
"Da entwickelt sich gerade eine gewaltige Welle", sagte Bernd Preuss, Leiter der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln (WSK) vor Kurzem. Die WSK habe in den 1960er Jahren im großen Stil Betriebswohnungen gebaut, diese aber wegen sinkender Nachfrage unter anderem extern vermietet. Inzwischen seien rund 90 Prozent der zirka 2.000 Wohnungen wieder von Konzernmitarbeitern belegt, zudem gebe es eine Warteliste.
Laut GdW wurde ein Großteil der 450.000 Werkswohnungen später verkauft, weil Unternehmen die Bilanzen aufbessern wollten. Ein prominentes Beispiel ist die Bayer AG, die im Jahr 2002 rund 9.500 Werkswohnungen an ein Wohnungsunternehmen verkauft hat und nur noch einige hundert Werkswohnungen besitzt. Auch die Düsseldorfer Rheinbahn hat nach eigenen Angaben fast alle der einst 800 Wohnungen veräußert.
Auch "Wohnen für Hilfe" wird steuerfrei
Auch alternative Wohnformen sollen steuerlich gefördert werden: So sollen etwa hilfsbedürftige Personen entlastet werden, die zum Beispiel an Studenten oder Auszubildende untervermieten und dafür von diesen unterstützt werden. Auch die Mieter sollen hier steuerlich profitieren.
Bisher war es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums so, dass dabei für beide Seiten Steuern anfielen (Einkünfte aus Vermietung einerseits sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit andererseits). Diese finanziellen und bürokratischen Hürden sollen mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden: Die "Wohnen für Hilfe"-Konstellation wird dann steuerfrei.