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Denkmalschutz: Bodendenkmal und Schatzfund

Hans-Albert Wegner †
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Zusammenfassung

 
Überblick

Neben dem Baudenkmalschutz ist der Bodendenkmalschutz für Grundstückseigentümer und -besitzer von erheblicher rechtlicher und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung. Die negativen wirtschaftlichen Folgen des Bodendenkmalschutzes können je nach dem Inhalt der landesgesetzlichen Regelungen reichen von spürbaren Einschränkungen der Grundstücksnutzung beim flächenhaften Bodendenkmalschutz (etwa in Form von Grabungsschutzgebieten) über die vorübergehende Einstellung von Bauarbeiten bei Zufallsfunden und die Genehmigungspflicht für das Graben nach Bodendenkmälern selbst auf dem eigenen Grundstück bis hin zur Ablieferungspflicht von gefundenen Bodendenkmälern etwa beim Schatzfund in den Bundesländern, die das sog. Schatzregal gesetzlich geregelt haben. Derartige Beschränkungen treffen den Grundstückseigentümer zudem meist überraschend, weil anders als Baudenkmäler Bodendenkmäler für den Laien fast nie und auch für den Fachmann zunächst selten ohne weiteres erkennbar sind oder es sich beim Schatzfund um Gegenstände handelt, mit deren Vorhandensein gar nicht gerechnet wurde.

1 Einführung

Der Bodendenkmalschutz ist Teil des Denkmalschutzes wegen der Bedeutung der Bodendenkmäler für die menschliche Geschichte und das öffentliche Interesse an deren Erforschung und Aufbereitung. In allen Bundesländern enthalten die Denkmalschutzgesetze deshalb entsprechende Vorschriften.

Wie der Denkmalschutz überhaupt, hat es auch der Bodendenkmalschutz mit Hinterlassenschaften der Vergangenheit zu tun. Anders als beim Baudenkmalschutz liegt dabei aber der Schwerpunkt in Zeiten, für die die Quellen geschichtlicher Forschung ausschließlich oder überwiegend im Boden liegen. Denn während die Geschichte der letzten 1000 Jahre in Mitteleuropa durch unterschiedliche Zeitzeugnisse und vor allem auch durch schrif...

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