Die Große Koalition hat sich am 26. Juni auf die Reform der Grundsteuer geeinigt. Es bleibt spannend: Um eine Öffnungsklausel durchzusetzen, muss das Grundgesetz geändert werden. Das erfordert die Stimmen der Opposition.
Die juristisch umstrittene Öffnungsklausel war eines der Hauptstreitthemen im jahrelangen Gerangel von Bund, Ländern, Kommunen sowie der Immobilien- und Wohnungswirtschaft um eine neue Grundsteuer. Die SPD hatte Öffnungsklauseln immer abgelehnt, die CSU sich konsequent dafür ausgesprochen.
Jetzt ist man einen Schritt weiter auf dem Weg, die verfassungswidrige Grundsteuer zu reformieren. Sollte bis Ende 2019 eine Regelung zur Grundsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, nicht vorliegen, würde die Steuer ab 2020 wegfallen. Am 16. Juni gab es dann bereits eine grundsätzliche Einigung, am 26. Juni ging der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) durchs Bundeskabinett, bevor sich der Bundestag damit befasst. Später muss die Steuer auch noch durch den Bundesrat.
Keine Öffnungsklausel ohne Grundgesetz-Änderung
Nach der parlamentarischen Sommerpause, die am 7. Juli beginnt, geht es erst richtig los, denn ohne eine Änderung des Grundgesetzes wird es nicht gehen. Dabei ist die Große Koalition auf die Stimmen der Grünen und der FDP angewiesen. Insgesamt haben die Koalitionsfraktionen drei Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer eingebracht.
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, um den es in der ersten Anhörung am 11. September gehen soll, heißt es unter anderem, dass der Bund mit einer Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten soll und zugleich werden den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet.
In der zweiten öffentlichen Anhörung, die ebenfalls am 11. September stattfinden soll, geht es um die Reform der Grundsteuer selbst und außerdem um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung. Städte und Gemeinden sollen dann einen erhöhten Satz auf baureife Grundstücke erheben dürfen.
Außerdem soll nach dem Wunsch der SPD bis Ende August ein Paket für bezahlbares Wohnen, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums und das ökologische Wohnen auf den Weg gebracht werden.
Grundsteuer: Eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen
Bis zum 1.1.2022 müssen die Grundstücke neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden. Aktuell werden Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die ostdeutschen Länder könnten nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes die Verlierer bei der neuen Grundsteuer sein: "Bei unseren Beispielen gibt es zwar auch Fälle, bei denen die Belastung leicht abnimmt. Doch insgesamt fallen im Durchschnitt etwa 70 Prozent mehr Grundsteuern an", zitierte die Bild-Zeitung den Steuerzahlerbund. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von derzeit etwa 14,8 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Nordrhein-Westfalens Städtetag hat vor der ersten Lesung im Bundestag die NRW-Landesregierung aufgefordert, die von der Bundesregierung angepeilte Reform der Grundsteuer im Bundesrat zu unterstützen.