Statt 96 EUR: 1.200 EUR

Die Hundesteuer für Kampfhunde wurde auf 1.200 EUR erhöht. Das wollte sich ein Hundebesitzer nicht gefallen lassen. In seiner Gemeinde werden ein für einen "normalen" Hund 96 EUR Steuer pro Jahr erhoben, für seinen als gefährlich eingestuften Hund hingegen 1.200 EUR pro Jahr. In seiner Klage berief sich der Hundehalter auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 15.10.2014. Danach ist eine erhöhte Steuer für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde wegen erdrosselnder Wirkung unzulässig, wenn sie das 26-Fache des Hundesteuersatzes für einen nicht gefährlichen Hund beträgt und den durchschnittlichen Aufwand für das Halten eines Hundes deutlich übersteigt. In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte die Steuer 2.000 EUR pro Jahr betragen.

12,6-fache Erhöhung gerechtfertigt

Unter Zugrundelegung dieses Urteils hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Im vorliegenden Fall werde der "normale" Steuersatz nur um das 12,5-Fache überschritten. Die vom Bundesverwaltungsgericht als Bezugspunkt gewählten durchschnittlichen Haltungskosten von 1.000 EUR pro Jahr beruhten auf einer Untersuchung aus dem Jahr 2006. Bei Berücksichtigung der Inflationsrate und der gebotenen Berücksichtigung weiterer mit der Hundehaltung verbundenen Kosten läge der Steuersatz somit nicht in einer solchen Höhe, dass von einer erdrosselnden Wirkung gesprochen werde könne.

Revision zugelassen

Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht die Revision zugelassen.

(VG Schleswig, Urteil v. 6.10.2015, 4 A 32/15)

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