390 Sonstige Rückstellungen
391 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung/Nachholung in den ersten drei Monaten (Pflichtrückstellungen gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1 HGB)
392 Rückstellung für Abraumbeseitigung
393 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
394 Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen
395 Rückstellung für Kosten der Hausbewirtschaftung
396 Rückstellung für Abschluss-, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten sowie Aufbewahrungskosten
397 Rückstellung für sonstige Verwaltungskosten (Urlaub, Jubiläum, Altersteilzeit)
398 Rückstellung für noch anfallende Kosten
399 Rückstellung für erbrachte Bauleistungen

Die Rückstellungen sind zu Lasten folgender ­Aufwands- posten zu bilden bzw. zu erhöhen:

Rückstellungen

 
390 Konto 807 – Zuführung zur Rückstellung für unterlassene Instandhaltung
393 Konto 859 – Übrige Aufwendungen
394 Konto 819 – Sonstige Aufwendungen Verkaufsgrundstücke
395 Konten 800 ff. – Aufwendungen für Hausbewirtschaftung
396 Konten 850 ff. – Sächliche Verwaltungsaufwendungen
397 Konten 830 ff. – Personalaufwand
398 Konto 814 – Zuführung zur Rückstellung für noch anfallende Kosten
399 Konten 00 ff. – je nachdem, ob bereits fertiggestellt oder im Bau

393 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften besteht eine Passivierungspflicht. Schwebende Geschäfte sind verpflichtende Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. Gegenstand solcher schwebender Geschäfte können auch Dauerschuldverhältnisse sein, wie sie bei der Vermietung von Wohnungen typisch sind.

399 Rückstellung für erbrachte Bauleistungen

Bauleistungen, die von einem Dritten für den Bauherren auf seinem Grundstück erbracht worden sind, sind bilanzierungspflichtig.

Liegen im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen über solche aktivierungspflichtigen Bauleistungen vor, so müssen die Werte, z. B. aufgrund der Vergabeunterlagen ermittelt werden und – soweit nicht Abschlagzahlungen geleistet sind – entsprechende Rückstellungen passiviert werden. Da die Verbindlichkeit der Höhe nach ungewiss ist, erfolgt der Ausweis unter Rückstellungen.

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