Zu den Kosten des Betriebs einer Gemeinschafts-Antennenanlage und der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse.

Bei den Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege handelt es sich um die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit; die Kosten der Wasserversorgung gehören nur insoweit hierher, als sie nicht bereits auf dem Konto 8000 gebucht sind.

8018 Grundsteuer

Auf diesem Konto wird die mit den bewirtschafteten eigenen Hausbesitz zusammenhängende Grundsteuer erfasst, sofern sie nicht wie empfohlen unter "Sonstige Steuern" Konto 8910 "Grundsteuer" ausgewiesen wird.

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