Die Klasse 6 enthält die Konten für sämtliche Erträge, unabhängig davon, ob es sich hierbei um betriebstypische, betriebsfremde, laufende oder einmalige Erträge handelt. Außerdem sind dieser Klasse als abschlusstechnische Korrekturposten die Konten der Bestandsveränderungen sowie der anderen aktivierten Eigenleistungen zugeordnet. Soweit wesentliche Beträge frühere Jahre betreffen, empfiehlt sich eine kontenmäßige Trennung, da diese Beträge im Anhang anzugeben sind. Angabepflichtig sind auch Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung.
Kontengruppenübersicht
60 |
Umsatzerlöse ais der Hausbewirtschaftung |
61 |
Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken |
62 |
Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit |
63 |
Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen |
64 |
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen |
65 |
Andere aktivierte Eigenleistungen |
66 |
Sonstige betriebliche Erträge |
67 |
Erträge aus Beteiligungen, aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
68 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
691 |
Erträge aus Verlustübernahme |
Umsatzerlöse (Vorbemerkungen)
Hierunter sind alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten (Erzeugnissen und Waren) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen auszuweisen. Abzuziehen sind Erlösschmälerungen und die Umsatzsteuer sowie sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern.
Unbedeutend ist, ob die Umsatzerlöse im Rahmen der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind und ob sie zum typischen oder atypischen Leistungsangebot des Unternehmens gehören. Auch periodenfremde Erlöse gehören dazu.
Bei der Abgrenzung der Umsatzerlöse von den sonstigen betrieblichen Erträgen kommt es u. a. auf die Zuordnung der verkauften Vermögensgegenstände in der Bilanz an.
Zudem setzt der Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen einen Leistungsaustausch voraus. Leistung und Gegenleistung müssen in dem Sinne miteinander verknüpft sein, dass jemand einem anderen gegenüber eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, um dadurch eine Gegenleistung, ein Entgelt, zu erlangen.
Im Regelfall wird es zu einer Verschiebung von Geschäftsvorfällen, die bisher unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden, zugunsten der Umsatzerlöse kommen. Da aber eine klare Trennlinie zwischen Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträge fehlt, bestehen in der Abgrenzung weiterhin Ermessensspielräume. Eine genaue Analyse kann nur einzelfallbezogen erfolgen.
Eine weitere Unterteilung der Umsatzerlöse in umsatzsteuerfreie und -pflichtige sowie bei Vermietungsgenossenschaften nach begünstigten und nicht begünstigten Geschäften kann erforderlich sein.
60 Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung
600 |
Sollmieten |
601 |
Umlagen |
602 |
Gebühren und Zuschläge |
603 |
Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse |
605 |
Pachterlöse |
606 |
Erlöse aus Sondereinrichtungen |
609 |
Erlösschmälerungen |
Dieser Kontengruppe sind die Erlöse aus der Bewirtschaftung des eigenen und gepachteten Hausbesitzes sowie aus dem Betrieb von Sondereinrichtungen zugewiesen.
Dies gilt auch für vorübergehend vermietete Verkaufsobjekte.
600 Sollmieten
Unter Sollmiete ist die mit dem Mieter vertraglich vereinbarte oder zu vereinbarende Miete zu verstehen.
Die Buchung erfolgt zweckmäßig monatlich gesammelt, wobei das Konto 200 "Forderungen aus Mieten, Gebühren und Umlagen" belastet wird. Soweit Räume oder Wohnungen leer stehen, ist die Belastung nicht über die Klasse 2, sondern über das Konto 609 "Erlösschmälerungen" vorzunehmen. Das Gleiche gilt für vorübergehend gewährte Mietermäßigungen (z. B. bei Nutzungsbeschränkung infolge Modernisierungsarbeiten).
Unter Sollmieten ist auch die Miete für frühere Zeiträume zu buchen, z. B. bei endgültiger Mietfestsetzung nach Abrechnung. In diesen Fällen ist es angebracht, für die nachträglich erhobene Miete ein gesondertes Konto einzurichten, um periodenfremde Einflüsse auf das jährliche Hausbewirtschaftungsergebnis sichtbar zu machen. Die kalkulatorische Miete für eigengenutzte eigene Räume stellt dagegen keinen Umsatzerlös dar und darf in der Finanzbuchführung nicht erfasst werden (vgl. hierzu Ausführungen zu Kontenklasse 5).
Gliederungsbeispiel
6000 |
Mietwohnungen |
6001 |
gewerbliche Einheiten |
6002 |
sonstige Mieteinheiten |
6003 |
Garagen |
6004 |
Stellplätze |
601 Umlagen
Auf dem Konto 601 sind die Umlagen für Betriebskosten nach Abrechnung zu erfassen.
Die Ermittlung und Erfassung der Betriebskostenumlagen wird am Beispiel auf den Seiten 211 ff. erläutert.
Gliederungsbeispiel
6010 |
Umlagen für Heizkosten und Kosten der Warmwasserversorgung |
6011 |
Umlagen für andere Betriebskosten |
Für den Fall, dass einzelne Betriebskosten gesondert abgerechnet werden, kann sich eine weitere Untergliederung empfehlen.
602 Gebühren und Zuschläge
Auf dem Konto 602 sind die Gebühren zu buchen, die neben der Miete erhoben werden.
Es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Entgelte, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen un...