70.000 EUR
Die Darlehenshöhe beträgt maximal 70.000 EUR. Das gewährte Darlehen dient der nachrangigen Finanzierung. Es ist durch Eintragung einer Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Grundbuch zu sichern. Den Fördermitteln der IFB Hamburg dürfen nur auf EUR lautende Grundpfandrechte gesicherte Tilgungsdarlehen, die Dauerfinanzierungsmittel sind, mit den zum Zeitpunkt der Bewilligung marktüblichen Bedingungen im Range vorgehen (Tilgung mind. 1,5 % p. a. zzgl. der durch die fortschreitende Kapitalminderung ersparten Zinsen).
Fremdfinanzierung
50 % Fremdmittel
Das Darlehen wird nur bewilligt, wenn eine angemessene Eigenleistung zur Deckung der Gesamtkosten des Bauvorhabens erbracht wird. D. h., dass mindestens 50 % der anerkannten Gesamtkosten fremdfinanziert sein müssen. Wird ein mit einer Lebensversicherung verbundenes Darlehen eingesetzt, bei dem die Tilgung ausgesetzt wird oder werden noch nicht zugeteilte Bauspardarlehen durch Bankvorausdarlehen vor- oder zwischenfinanziert, sind vom Darlehensgeber unterzeichnete Garantieerklärungen erforderlich (Formblatt finden Sie auf der Webseite der IFB zum Programm).
12.2.1 Konditionen vor einer Familienerweiterung
Zinsen und Tilgung
Auszahlung 100 %
Der Zinssatz wird für mindestens 10 Jahre fest vereinbart. Die persönliche Haftung der Darlehensnehmer darf auf keine Quote beschränkt sein. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres ergibt sich die Tilgung aus dem vorgenannten Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren.
Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 % pro Monat für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge, beginnend 4 Monate nach Abgabe des verbindlichen Darlehensangebots durch die IFB Hamburg.
12.2.2 Konditionen nach einer Familienerweiterung
Ist die Familienerweiterung gelungen, sind diese Konditionen maßgeblich. Die Familienerweiterung ist möglich durch Geburt oder Adoption eines Kinds bzw. mehrerer Kinder innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ab Darlehenszusage. Ist das Kind noch nicht geboren, wird es berücksichtigt, wenn ein Arzt eine ärztliche Bestätigung erstellt, dass mit der Geburt innerhalb von 6 Monaten zu rechnen ist. Nach der Familienerweiterung erfolgt eine Einkommensprüfung gem. § 8 Abs. 2 HmbWoFG.
Einkommensgrenzen nach Familienerweiterung
Bis zu 3 %
Dieser Programmteil hängt von der Einhaltung der zum Zeitpunkt gültigen Einkommensgrenzen ab. Nur wenn diese eingehalten sind, wird eine maximal 10-jährige Zinssubvention auf das Darlehen gewährt. Die Zinssubvention beträgt je nach Ergebnis der Einkommensprüfung nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG:
- 3 % bei Einhaltung der Einkommensgrenze bis +20 % (ca. 40.600 EUR brutto im Jahr)
- 2 % bei Einhaltung der Einkommensgrenze bis +70 % (ca. 57.100 EUR brutto pro Jahr)
Erfolgt die Geburt oder Adoption eines weiteren Kindes innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums erfolgt eine erneute Prüfung der Einkommensgrenzen. Ist die Prüfung positiv, wird die Zinssubvention von 2 % auf 3 % erhöht.
Zinssubvention ist abhängig vom Zeitpunkt der Familienerweiterung
Die Zinssubvention des Programms endet spätestens 15 Jahre nach Darlehensgewährung. Erfolgt die Familienerweiterung innerhalb des 1. und 5. Jahres ergibt sich hier eine 10-jährige Zinssubvention. Bei Familienerweiterungen zwischen dem 5. und dem 10. Jahr verkürzt sich der Verbilligungszeitraum entsprechend.