Fördermodule
Die Förderung ist nach Fördermodulen aufgebaut. Die Fördermodule unterscheiden sich nach verpflichtenden Grundmodulen und frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Die Förderung eines Ergänzungsmoduls ist nur möglich, wenn auch ein Grundmodul gefördert wird.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bei den Grund- und Ergänzungsmodulen erfolgt die Förderung i. H. v. 40 % der maximal förderfähigen anerkannten Modernisierungskosten.
Es sind folgende Grundmodule geregelt:
- Ausstattungsverbesserung
- umfassende Modernisierungsmaßnahmen
- Dachgeschossausbau und Aufstockung
- Qualitätsicherung Backstein (QA-B)
- Energieberatung
- Barrierefreier Umbau
Zu den Grundmodulen sind folgende Ergänzungsmodule möglich:
- Energetische Modernisierung
- Nachhaltige Dämmstoffe
- Förderung für innovative ökologische Technologien
- Holzbauförderung
- Backsteinfassade
Technische Mindestanforderungen
Ausführlichere Informationen über die technischen Mindestanforderungen oder Einzelmaßnahmen findet man im Merkblatt "Modernisierung von Mietwohnungen".
Ausstattungsverbesserung
Bis zu 1.000 EUR/m2
Das Grundmodul "Ausstattungsverbesserung" fördert die reine Verbesserung der Wohnungsbedingungen. Die dabei entstehenden Kosten werden mit maximal 1.000 EUR/m2 Wohnfläche der modernisierten Wohnungen gefördert. Gefördert werden maximal 40 % der förderfähigen Kosten. Bei 1.000 EUR wären das 400 EUR je m2. Um die Förderung dieses Moduls erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Bei mindestens 51 % der geförderten Wohnungen eines Objekts muss mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt werden: Grundrissveränderung, zusätzlicher Balkon, Bad- oder Küchenmodernisierung einschließlich der Erneuerung der technischen Infrastruktur.
Umfassende Modernisierungsmaßnahmen
990 EUR/m2
Bei dem Grundmodul "Umfassende Modernisierungsmaßnahmen" handelt es sich um eine Kombination des Grundmoduls "Ausstattungsverbesserung" (s. oben) und dem Ergänzungsmodul "Energetische Modernisierung" (s. unten). Um die Förderungen nach diesem Modul erhalten zu können, müssen zum einen die Bedingungen des Grundmoduls "Ausstattungsverbesserung", zum anderen die energetische Stufe 1 des Ergänzungsmoduls "Energetische Modernisierung" erreicht werden.
Förderung:
- maximale Höhe der förderfähigen Kosten je m2 Wohnfläche = 990 EUR
- maximale Höhe der Förderung: 40 % der förderfähigen Kosten = 396 EUR.
Fördervoraussetzungen bei energetischen Modernisierungen
Zuschüsse im Rahmen der förderfähigen Kosten
Dieses Grundmodul bezuschusst Maßnahmen, die als Fördervoraussetzung für die energetische Modernisierung angesehen werden. Es handelt sich hierbei um die Qualitätssicherung "Backstein", Hamburger Energiepass und Qualitätssicherung "Energie".
Die IFB übernimmt die Verfahrenskosten für die Qualitätssicherung "Backstein". Das Land Hamburg ist an dem Erhalt der stadtbildprägenden Backsteinfassaden interessiert. Entsprechend fallen Aufwendungen für die Planung der Modernisierung im Zusammenhang mit dem Erhalt der Fassade an. Insoweit sollen diese Verfahrenskosten bezuschusst werden. Der Zuschuss wird nicht gewährt, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Die Aufwendungen für die Erstellung des Hamburger Energiepasses werden im Rahmen der maximal förderfähigen Kosten übernommen. Ist bereits für dasselbe Objekt ein Hamburger Energiepass ausgestellt, beantragt oder wird bereits gefördert, so ist eine Förderung über dieses Programm nicht möglich.
Die IFB sieht die Begleitung der Maßnahme durch einen autorisierten Qualitätssicherer als notwendig an. Im Rahmen der Qualitätssicherung "Energie" werden die Aufwendungen hierfür im Rahmen der maximal förderfähigen Kosten anerkannt und gefördert.
Energetische Modernisierung
Das Ergänzungsmodul "Energetische Modernisierung" soll das Erreichen von energetischen Standards belohnen. Dabei sind 6 Stufen geregelt. Die maximal förderfähigen und anerkannten Kosten erhöhen sich je nach erreichtem Standard wie folgt:
Förderstufe |
max. Höhe der förderfähigen Kosten je m2 Wohnfläche |
max. Höhe der Förderung (40 % der förderfähigen Kosten je m2 Wohnfläche) |
Stufe 1 – Endenergiebedarf ≤ 90 kW/m2a |
167 EUR |
67 EUR |
Stufe 2 – Endenergiebedarf ≤ 75 kW/m2a |
328 EUR |
131 EUR |
Stufe 3 – IFB-Effizienzhaus 70 im Bestand |
439 EUR |
176 EUR |
Stufe 4 – IFB-Effizienzhaus 55 im Bestand |
632 EUR |
253 EUR |
Stufe 5 – IFB-Effizienzhaus 40 im Bestand |
701 EUR |
280 EUR |
Stufe 6 – IFB-Passivhaus im Bestand |
701 EUR |
280 EUR |
Stufe 7 – IFB-Niedrigstenergie-Haus im Bestand |
767 EUR |
307 EUR |
Stufe 8 – IFB-Effizienzhaus-Plus im Bestand |
781 EUR |
312 EUR |
Heizungs- oder Wärmecheck
Wird im Rahmen der energetischen Modernisierung die Heizung nicht erneuert, so muss entweder ein Heizungscheck nach DIN 15378 oder Wärmecheck durchgeführt werden. Der Wärmecheck bei Heizungsanlagen mit einer Leistung ab 50 kW wird mit folgenden einmaligen Zuschüssen gefördert. Die Förderung erfolgt nicht wie bisher über dieses Programm, sondern mit dem IFB-Programm "Erneuerbare Energien".