Gebäudebedingungen
40 %
Nehmen Privatpersonen die Dachbegrünung an dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohneigentum vor, so werden bei einer Nettovegetationsfläche von 20 m2 bis zu 100 m2 pauschal 40 % der förderfähigen Kosten gefördert, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege (verbindlicher Bestandteil) entstehen. Hierzu gehören auch Vegetationsflächen auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Schuppen.
Zuschläge
Zusätzlich können noch Zuschläge beantragt werden für
- Maßnahmen, die zur Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) und Wurzelfestigkeit von Dächern bei bestehenden Gebäuden im Zusammenhang mit einer Begrünung beitragen. Die Aufwendungen hierfür werden zu 100 %, jedoch maximal 5 EUR/m2 Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.
- Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung mit 100 % des Mehraufwands für die Befestigung der Anlage bis maximal 10 EUR/m2 Bruttokollektorfläche/-modulfläche. Hierbei sind die Programmhinweise bezüglich der Aufstellung von Solarmodulen zu beachten.
- Technisch-konstruktive Elemente, die der Erhöhung der Abflussverzögerung und insbesondere der Reduzierung der Abflüsse von Starkregenereignissen und somit der Reduzierung des Abflussbeiwerts C nach FLL Dachbegrünungsrichtlinie dienen mit 50 % der zusätzlichen Kosten für die technisch-konstruktive Elemente, jedoch mit maximal 5 EUR/m2 Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen. Der Rückhalt darf nicht zulasten der standortgerechten Art der Begrünung gehen. Beispiele: Retentionselemente mit abflussverzögernder Wirkung; Auslaufkappe über dem Abfluss, Retentionsdrossel oder Anstau-Dachabläufe.
Bei allen anderen Gebäuden, außer dem selbstgenutzten Wohneigentum, gliedert sich der Zuschuss in Grundförderung, Fertigstellungspflege und Zuschläge auf.
Grundförderung
10 EUR
Die Grundförderung beträgt 10 EUR/m2 Nettovegetationsfläche. Dazu kommen jeweils 1 EUR/m2 für jeden Zentimeter Substratdicke bis zu 20 cm. Jeder weitere Zentimeter bis zu maximal 50 cm wird mit 2 EUR/m2 gefördert.
Fertigstellungspflege
12 Monate
Die Fertigstellungspflege wird bis 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzung bzw. Aussaat in Höhe von 50 % der Pflegekosten/m2 Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert. Der Antragssteller muss Pflegekosten plausibel nachweisen.
Fachunternehmer
Die Durchführung der Fertigstellungspflege durch einen Fachunternehmer ist verbindlicher Bestandteil des Förderprogramms. Maßgeblich sind die "Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V." (FLL Dachbegrünungsrichtlinie).
Zuschläge
+ 15 %
Neben den bereits oben genannten Zuschlägen sind noch folgende Zuschläge möglich:
- Erhöhung der Grundförderung um 15 %, wenn die Maßnahmen in der Inneren Stadt (bis zur äußeren Grenze des 2. Grünen Rings) sowie im Innenbereich von Bergedorf (Karte unter www.hamburg.de/gruendach/karte/) erfolgt.
- Bei Dächern mit Freiraumnutzung wird der Anteil der Nettovegetationsfläche entsprechend der Grundförderung gefördert. Die Fläche der Freiraumnutzung wird mit 14 EUR/m2 gefördert, wenn sie der Retentionsleistung einer einfachen Intensivbegrünung mit dem Abflussbeiwert C nach FLL Dachbegrünungsrichtlinie von mindestens 0,3 entspricht.
- Die Retentionsleistung kann über eine Schüttbauweise nachgewiesen werden und ist vom Planer zu bestätigen. Dächer mit Freiraumnutzung müssen mindestens eine Nettovegetationsfläche von 35 % der Gesamtdachfläche aufweisen. Dächer mit Freiraumnutzung müssen entweder öffentlich zugänglich oder gemeinschaftlich durch alle Hausbewohner oder Angestellten nutzbar sein, gleichzeitig muss das Gebäude über mindestens 4 Wohneinheiten bzw. 10 Arbeitsplätze verfügen