KfW- und IFB-Programme

Für Maßnahmen in Verbindung mit der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bietet die IFB folgende Darlehen an:

  • IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal 25.000 EUR
  • IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal 35.000 EUR
  • KFW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal 25.000 EUR

Die Programme können mit den IFB-Zuschüssen aus den Programmen "Wärmeschutz im Gebäudebestand" und "Barrierefreier Umbau" sowie den Bundesprogrammen für Effiziente Gebäude kombiniert werden.

Mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen-Standard werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Modernisierung und Instandsetzung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation),
  • Wasserversorgung,
  • Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z. B. Dachaufbau),
  • Erweiterung durch Aufstockung, Anbau, Ausbau (z. B. von Balkonen, Loggien),
  • Balkonsanierung,
  • Barrierereduzierung (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung des Wohnungszuschnitts),
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 WE (z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen),
  • Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen),
  • Sonstige Baumaßnahmen (z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung).

Mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie werden folgende Maßnahmen gefördert:

Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG – Zuschuss) beantragt wird wie z. B.

  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
  • Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung.
 
Hinweis

Nicht gefördert werden ...

  • Contracting-Vorhaben
  • Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern.

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