Zusammenfassung
Das Bundesland Hamburg ist neben dem Bund selber am Umweltschutz sowie an der Minderung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes interessiert. Dazu hat das Land Hamburg neben und zur Ergänzung der Programme der KfW-Bank eigene Programme entwickelt, die das Erreichen der umweltpolitischen Maßnahmen schneller ermöglichen sollen. Einige Programme stehen in direkter Verbindung zu den KfW-Förderungen, da verlangt wird, dass auch die KfW-Förderung in Anspruch genommen wird.
Die Programme werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) angeboten. Auf der Web-Seite der IFB findet man neben den hier dargestellten Programminformationen zusätzlich Antragsformulare, Merkblätter, technische Anforderungen und weitere nützliche Informationen zzgl. Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Die Web-Adresse lautet: www.ifbhh.de.
1 Übersicht Förderprogramme
Förderprogramme
Die IFB hat zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele insbesondere folgende Förderprogramme aufgelegt:
Förderprogramm |
Antragsteller |
Förderart |
Hinweis |
Erneuerbare Wärme |
Gundstückseigentümer Verfügungsberechtigte Unternehmer |
Zuschuss |
keine Rückzahlung Bauantrag vor 1.1.2009 |
IFB-Modernisierungsdarlehen |
Natürliche Personen |
Darlehen |
|
IFB-Ergänzungsdarlehen |
Natürliche Personen |
Darlehen |
KfW-Programme 151, 152, 153 sind vorrangig |
IFB-Konstantdarlehen |
Natürliche Personen |
Darlehen |
Feste Darlehenslaufzeit 25 Jahre |
IFB-WEGfinanz |
Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte |
Darlehen |
Programm für Wohneigentümergemeinschaften Bedingung: KfW-Programme 151, 152 und 159 |
Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum |
Eigentümer Erbbauberechtigte |
Zuschuss |
Einkommensgrenzen keine Rückzahlung |
Wärmeschutz im Gebäudebestand |
Grundeigentümer dinglich Verfügungsberechtigte WEG |
Zuschuss |
Häuser mit bis zu 2 vermieteten Wohnungen keine Rückzahlung |
Schallschutzmaßnahmen |
Grundeigentümer dinglich Verfügungsberechtigte WEG |
Zuschuss |
keine Rückzahlung 10 Jahre Mietpreisbindung |
Städtebaulicher Denkmalschutz |
Eigentümer Erbbauberechtigte |
Zuschuss |
keine Rückzahlung Miet- und Belegungsbedingungen |
Eigenheim |
Natürliche Personen |
Darlehen Zuschuss |
Einkommensvoraussetzungen Neubau oder Ersterwerb |
FamilienStartDarlehen |
Natürliche Personen |
Darlehen |
Bau oder Ersterwerb von Wohneigentum Verbilligung erst nach Familienerweiterung |
Modernisierung von Mietwohnungen (A) – Energetische Modernisierung |
Eigentümer Erbbauberechtigte |
Zuschuss |
keine Belegungsbedingungen Mietpreisbindung optional Bauantrag vor dem 31.12.1994 |
Modernisierung von Mietwohnungen (B) – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung |
Eigentümer Erbbauberechtigte |
Zuschuss |
Mietpreis- und Belegungsbedingungen über 10 Jahre Bauantrag vor 20 Jahren |
Hamburger Gründachförderung |
Eigentümer Erbbauberechtigte |
Zuschuss |
keine Rückzahlung |
2 Erneuerbare Wärme
Mit dem Zuschuss-Programm "Erneuerbare Wärme" sollen Hausbesitzer oder Verfügungsberechtigte motiviert werden, ihre bisherigen Wärmeanlagen so zu optimieren, dass der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ernergien sowie der CO2-Ausstoß gemindert werden. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
2.1 Wer soll die Förderung erhalten?
Antragsteller
Dieses Programm können folgende Personenkreise nutzen:
- Grundstückseigentümer in Hamburg
- dinglich Verfügungsberechtigte
- kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Organisationen mit unternehmerischer Zielrichtung
- Vereine, Stiftungen und sonstige Organisationsformen sowie die Kirchen
Von der Förderung ausgeschlossen ...
... sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die eine EU-Beihilfe rechtswidrig und unvermeidbar erhalten haben und dabei einer Rückforderungsanordnung in diesem Zusammenhang nicht gefolgt sind.
2.2 Was wird gefördert?
Wohn- und Nichtwohngebäude
Gefördert werden Wohn- und teilweise Nichtwohngebäude, die im Bundesland Hamburg belegen sind. Nichtwohngebäude werden teilweise auch als Neubau gefördert.
Fördermodule
Die einzelnen Fördermaßnahmen sind in 7 sog. Fördermodule eingeteilt:
- Fördermodul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Fördermodul Bioenergie-Anlagen
- Fördermodul Wärmepumpe
- Fördermodul Geothermie sowie Wärme aus Abwasser
- Fördermodul Wärmeverteilernetze
- Fördermodul Wärmespeicher
- Fördermodul Mehrfachnutzung
2.2.1 Fördermodul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
Dieses Modul bezuschusst
- die Installation von Solarthermieanlagen sowie deren Monitoring,
- den Austausch von Heizungsanlagen, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert wird.
Die Bruttokollektorfläche muss mindestens 20 m2 betragen. Zudem muss in diesem Zusammenhang die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Verpflichtend ist auch das Monitoring der Anlage. Dies wird ebenfalls mit diesem Programm gefördert.
Folgende Anlagen fördert dieses Programm:
- Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung mit mindestens 350 kWh/m2 Aperturfläche,
- Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mindestens 300 kWh/m2 Aperturfläche,
- Fassadenanlagen mit mindestens 250 kWh/m2 Aperturfläche.
Auf die Ausrichtung kommt es an
Der berechnete jährliche Solarwärmeertrag im Kollektorkreis muss bei südausgerichteten Dächern erfolgen und die obigen Werte erreichen. Hat die Solarthermieanla...