Energetische Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen oder/und altersgerechten Modernisierung von Wohnungen der WEG. Als energetische Modernisierung zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • CO2-Minderung
  • Energieeinsparmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, Dach, Kellerdecke, Außenflächen beheizter Räume
  • Erneuerung von Fenster- und Außentüren
  • Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
 
Wichtig

Energieeinsparverordnung

Die energetischen Maßnahmen müssen den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung genügen.

Altersgerechte Maßnahmen

Zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit der altersgerechten Modernisierung gelten insbesondere

  • barrierereduzierende Maßnahmen,
  • Anpassung der Raumgeometrie der Wohnräume (Wohnräume, Schlafräume, Küche, Bad und Flur),
  • Änderung oder Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten.

Allgemeine Maßnahmen

Werden die o. g. Maßnahmen durchgeführt, so können gleichzeitig andere Modernisierungsmaßnahmen mit gefördert werden:

  • Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Verbesserung der Energieversorgung
  • Verbesserung der Wasserversorgung und Entwässerung
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen
  • Verbesserung der Beheizung
  • Verbesserung der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
  • Verbesserung der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt

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