Zusammenfassung
Das Land Niedersachsen fördert neben der KfW-Bank mit eigenen Programmen die Herstellung und Anschaffung von Wohnungseigentum. Die Förderung beschränkt sich aber nicht nur auf die Herstellung oder Anschaffung, sondern auch auf die energetische Sanierung oder den alters- und behindertengerechten Umbau bestehender Wohnungen.
Die Programme werden über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) angeboten. Die Förderungen können dabei in der Gewährung zinsgünstiger Darlehen oder in der Übernahme von Bürgschaften bestehen. Wer weitere Informationen über Programme oder Kontaktdaten erhalten möchte, der kann auf der Webseite der NBank diese Informationen einsehen. Die Webanschrift lautet: www.nbank.de.
1 Kurzübersicht Förderprogramme
Förderprogramm |
Antragsteller |
Förderart |
Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum |
Hauseigentümer |
Darlehen |
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen |
Investoren |
Darlehen |
Landesbürgschaften für den Wohnungsbau |
Investoren |
Bürgschaft |
Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen |
Investoren |
Darlehen |
Eigentum für Haushalte mit Kindern |
Haushalte |
Darlehen und Bürgschaft |
Energetische Modernisierung von Wohneigentum |
Hauseigentümer |
Darlehen |
Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens |
Investoren |
Darlehen |
Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen in Fördergebieten |
Investoren |
Darlehen |
Eigentum für Menschen mit Behinderung |
Haushalte |
Darlehen |
Landesbürgschaften für Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften |
Wohnungseigentümergemeinschaften |
Bürgschaft |
Mietwohnungen für gemeinschaftliche Wohnformen einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens |
Investoren |
Darlehen |
CO2-Landesprogramm – energetische Modernisierung im Mietwohnungsbestand |
Investoren |
Darlehen |
Das Förderprogramm "Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen" enthält auch eine Regelung für Flüchtlinge.
2 Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum
Anreiz zur Umgestaltung
Dieses Förderprogramm soll einen Anreiz schaffen, bestehenden Wohnraum so umzugestalten, dass in diesem alte Menschen altersgerecht barrierereduziert wohnen können.
2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?
Das Förderprogramm ist für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen gedacht.
2.2 Was wird gefördert?
Abbau von Barrieren
Wie der Programmname schon zum Ausdruck bringt, werden über dieses Förderprogramm Modernisierungsmaßnahmen gefördert, die es nach der Beendigung ermöglichen, dass der Hauseigentümer die Wohnung auch im hohen Alter nutzen kann. Das bedeutet, dass innerhalb und außerhalb der Wohnung Barrieren abgebaut oder beseitigt und durch altersgerechte Einrichtungen ersetzt werden.
Als altersgerechte Modernisierungen werden insbesondere folgende Maßnahmen angesehen:
- Änderungen des Wohnungszuschnittes bzw. Wohnraumanpassungen
- Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen, Küche, Bad oder Flur
- Anpassungen von Bedienelementen und Sanitärobjekten
- Abbau von Schwellen im Innen- und Außenbereich (Türen, Aufgängen und Übergängen)
- Verbreiterung von Türen
- Versetzen von Schaltern und Steckdosen
Entstehen im Zusammenhang mit der Modernisierungsmaßnahme auch Instandsetzungskosten, fallen diese auch unter diese Förderung.
Mit der Modernisierung darf noch nicht begonnen worden sein
Eine Förderung ist nur möglich, wenn mit der Modernisierung vor Erteilung der Förderzusage noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gehören dabei in der Regel nicht zum Beginn einer Maßnahme.
2.3 Konditionen
Aufwendungen zwischen 10.000 und 75.000 EUR
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens. Ein Darlehen wird allerdings nur gewährt, wenn dem Antragsteller mindestens 10.000 EUR an Modernisierungsaufwendungen entstehen. Die Höchstbemessungsgrundlage für ein Darlehen in diesem Förderprogramm liegt bei 75.000 EUR.
Grundsätzlich werden bis zu 40 % der Gesamtkosten über das Programmdarlehen gefördert.
Bei Darlehen bis zu 25.000 EUR ist sogar ein Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich. Dieses Darlehen wird dann mit 2 % verzinst und kann mit maximal 5 % Tilgungsanteil rückgeführt werden.
Für Darlehen über 25.000 EUR gelten folgende Konditionen:
Zinsen
Marktzins gedeckelt
In den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit beträgt der Zins 0 % bis 2 %. Ab dem 11. Jahr wird das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Allerdings werden nicht mehr als 6 % Zins erhoben, wenn der Marktzins über die 6-%-Grenze hinausgeht.
Tilgung
Der Tilgungsanteil wird in der Regel mit 2 % festgelegt. Allerdings kann die NBank auch einen höheren Tilgungsanteil verlangen, wenn die Restnutzungsdauer der Wohnung geringer ist als die Darlehenslaufzeit. Die Länge der Darlehenslaufzeit wird dann der Restnutzungsdauer angepasst.
Verwaltungskostenbeitrag
Die NBank erhebt für das gewährte Darlehen einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag. Ist das Darlehen zur Hälfte getilgt, so vermindert sich der jährliche Verwaltungskostenbeitrag auf 0,25 %.
Bearbeitungsentgelt
Neben dem Verwaltungskostenbeitrag wird noch ein Bearbeitungsentgelt verlangt. Dieses beträgt 1 % des Darlehensbetrags...