Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen und
  • Erbbauberechtigte.

Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein.

Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung

An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese besonderen Forderungen gestellt:

 
Vermietete Wohnungen Selbst genutzte Wohnungen
Die Antragsteller müssen ihre geförderten Wohnungen den Mietpreis- und Belegungsbedingungen unterwerfen. Die Antragsteller müssen mit ihren Haushalten zu dem nach der Einkommensgrenzen-Verordnung begünstigten Personenkreis gehören.
Die Zweckbindung und Belegungsbindung endet frühestens, wenn das gewährte Darlehen abzüglich des Tilgungsnachlasses planmäßig in der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt ist. Die Wohnung muss von Antragsteller oder Haushaltsangehörigen für den Zeitraum von 15 Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Einhaltung der Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen (in EUR) gem. § 9 Abs. 2 WoFG, die einzuhalten sind:

 
Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören Einkommensgrenze in EUR
1-Personen-Haushalt (1 Erwachsener) 21.600
2-Personen-Haushalt (2 Erwachsene) 32.400
3-Personen-Haushalt (3 Erwachsene) 39.780
3-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 1 Kind) 40.680
3-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 2 Kinder) 41.580
4-Personen-Haushalt (4 Erwachsene) 47.160
4-Personen-Haushalt (3 Erwachsene + 1 Kind) 48.060
4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 2 Kinder) 48.960
4-Personen-Haushalt (1 Erwachsene + 3 Kinder) 49.860
5-Personen-Haushalt (5 Erwachsene) 54.540
5-Personen-Haushalt (4 Erwachsene + 1 Kind) 55.440
5-Personen-Haushalt (3 Erwachsene + 2 Kinder) 56.340
5-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 3 Kinder) 57.240
5-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 4 Kinder) 58.140
zzgl. für jede weiteren Person 7.380
wenn die weitere Person ein Kind ist, zzgl. 8.280
 

Online-Berechnungsprogramm des LFI

Eine Excel-Tabelle "Berechnungsmodul zur Ermittlung des Jahreseinkommens nach den Vorgaben der Einkommensgrenzenverordnung" findet man auf der Webseite des LFI im Anhang zu diesem Programm.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?