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Fortsetzung des wirtschaftlichen Zusammenhangs durch Surrogation bei Renten

Prof. Dr. Bernd Heuermann
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Leitsatz

Auch dann, wenn jemand aufgrund eines Finanzierungskonzepts eine Sofortrente als abgekürzte Leibrente (Rente I) durch ein endfälliges Darlehen finanziert und die auszuzahlenden Rentenleistungen u.a. dazu verwendet, um die Prämien für eine aufgeschobene Leibrente (Rente II) zu zahlen, sind Leibrenten bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht grundsätzlich getrennt zu beurteilen.

Verwendet der Steuerpflichtige die ausgezahlten Rentenbeträge dazu, weitere Einkunftsquellen anzuschaffen und Werbungskosten zu begleichen, so setzt sich der wirtschaftliche Zusammenhang des Darlehens mit der Rente I in Höhe des zurückfließenden Kapitals, das jede Rente neben dem Ertragsanteil enthält, an den neuen Kapitalanlagen fort (sog. Surrogationsbetrachtung).

 

Sachverhalt

Ein Versicherungsmakler stellte A 1998 ein Finanzierungskonzept für "Die lebenslange Rente – eine etwas andere Lösung" vor. Danach sollte eine als abgekürzte Leibrente ausgestaltete Sofortrente mittels eines Bankkredits finanziert und die Zahlungen aus der Sofortleibrente als Beiträge für eine aufgeschobene lebenslange Rente verwendet werden. Dementsprechend schloss A einen Vertrag ab, nach dem ihm – gegen Zahlung von 1 Mio. DM – sofort beginnende und auf 15 Jahre begrenzte Rentenzahlungen zufließen (Rente I). Zugleich schloss A einen aufgeschobenen Versicherungsvertrag (Rente II) ab, aus dem – beginnend in 15 Jahren – eine lebenslängliche Rente gezahlt wird. Die Einmalzahlung für die Rente I finanzierte A mit einem endfälligen Darlehen von ca. 1,1 Mio. DM. Aus den sofort beginnenden Zahlungen aus der Rente I zahlte A die Zinsen für das Darlehen, einen Sparbeitrag für einen Investmentfonds und die Beiträge für die aufgeschobene Renten II, jährlich 50000 DM. In seiner Einkommensteuererklärung erklärte A bei den ...

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