Kurzbeschreibung
Mustervertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin. Dieser Mietvertrag ist für Wohnungsunternehmen geeignet, die preisgebundenen Wohnraum vermieten.
Datenschutzerklärung des Vermieters
Bei der Vermietung sind entsprechend der Abwicklung eines Mietverhältnisses auch datenschutzrechtlich 3 Bereiche zu unterscheiden: Die Anbahnung, die Durchführung und die Beendigung des Mietverhältnisses. Bei Abschluss des Mietverhältnisses sollte der Vermieter in jedem Fall dem Mieter eine Datenschutzinformation aushändigen, die den Mieter über seine Rechte und die Verwendung seiner Daten aufklärt. Hier bietet es sich an, die vom GdW herausgegebene Datenschutzerklärung zu verwenden: GdW: Datenschutzerklärung des Vermieters.
Mietrechtsanpassungsgesetz: Mietpreisbremse
Zu beachten ist auch das seit 1.1.2019 geltende "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache" (BGBl I 2018, S. 2648).
Danach darf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gem. § 556d Abs. 2 BGB, in denen die Regelung über die sog. Mietpreisbremse anwendbar ist, die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen, sofern die Zulässigkeit der Miete nicht
- auf § 556e BGB (Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung) oder
- § 556f BGB (Wohnung, die nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurde bzw. umfassender Modernisierung)
beruht.
Der Vermieter ist nun in den Fällen, in denen eine von § 556d Abs. 1 BGB abweichende und nach § 556e BGB oder § 556f BGB zulässige Miete gefordert wird, verpflichtet, den Mietern vor Abgabe ihrer Vertragserklärung unaufgefordert in Textform Auskunft über den im Einzelfall vorliegenden Ausnahmetatbestand zu erteilen (§ 556g Abs. 1a Satz 1 BGB).
Der GdW hat für diese Fälle ein Vorblatt herausgegeben, das für alle ab dem 1.1.2019 abzuschließenden Wohnraummietverhältnisse verwendet werden kann, die sich in Gebieten, in denen die sog. Mietpreisbremse gilt, befinden und bei denen eine der vom Gesetzgeber genannten Ausnahmen vorliegen: GdW: Vorblatt für Mietverträge, die sich in einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 556d Abs. 2 BGB befinden (Anwendungsbereich der sog. Mietpreisbremse)
Verwendung dieses Vertragsmusters
Dieses Muster behandelt eine Vielzahl möglicher Vertragsdetails, die jeweils durch "*" gekennzeichnet sind. Bitte löschen Sie die so gekennzeichneten Textpassagen, wenn sie in Ihrem Fall nicht zutreffen.
Mietvertrag (Preisbindung vor dem 1.1.2002)
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Mietvertrag (Preisbindung vor dem 1.1.2002) Herausgegeben vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. |
Haufe Lexware GmbH & Co. KG Ausgabe September 2024 |
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Wohnung Nr. __________ |
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(Firma und Sitz des Wohnungsunternehmens) |
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– Wohnungsunternehmen – (Vermieter) |
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schließt mit |
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– Mieter 1 – |
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– Mieter 2 – |
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diesen Mietvertrag. |
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(1) Das Wohnungsunternehmen vermietet dem Mieter vom _______________ ab zu Wohnzwecken die Wohnung Nr. _______________ im Hause __________________________________________________ (Ort, Straße und Hausnummer) im _______________ Geschoss Mitte/rechts/links _______________ nebst Garage*/Stellplatz* ___________________________________.
Die Wohnfläche beträgt _______________ m² berechnet nach _________________________. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der gemieteten Räume.
(2) Der tatsächliche Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird im Übergabeprotokoll niedergelegt.
(3) Die in Abs. 1 bezeichnete Wohnung besteht aus*:
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Zimmern, |
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Küche/Kochnische, |
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Bad/Dusche mit WC, |
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bes. WC, |
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Diele/Flur, |
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Garderobe, |
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Balkon(e), Loggia(en), Terrasse, |
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Speisekammer, |
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Abstellraum, |
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Kellerraum Nr.: __________, |
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Dachbodenanteil. |
(4) *Die Versorgung der Mietsache mit Wärme für Raumbeheizung und Gebrauchswassererwärmung erfolgt nicht durch das Wohnungsunternehmen,
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*sondern durch das Unternehmen |
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*Der Mieter verpflichtet sich, mit diesem Unternehmen einen Wärmelieferungsvertrag gemäß anliegendem Muster abzuschließen und Wärme von diesem Unternehmen zu beziehen. |
(5) Die Wohnung ist preisgebunden*/nicht preisgebunden*. Sie ist mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten*/mit Mitteln __________________________________________________ gefördert worden.*
Sie wird dem Mieter mit Rücksicht auf das Bestehen des Dienstverhältnisses zu _________________________ bis zu _________________________ überlassen.*
§ 2 Ausschluss der Garantiehaftung |
Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet das Wohnungsunternehmen nur, soweit es diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, soweit das Wohnungsunternehmen die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert ode...