Untermietvertrag

Herr / Frau
– Wohnungsinhaber –
– Anschrift –

schließt mit

Herrn / Frau
– Untermieter –

diesen Untermietvertrag.

§ 1 Mietsache

(1) Der Wohnungsinhaber ist nicht Hauptvermieter, sondern selbst Mieter. Er untervermietet zu Wohnzwecken an den Untermieter folgende Räume seiner im Hause

gelegenen Wohnung Nr. __________:      
    Zimmer  
    Kammer  
  mit/ohne Benutzung der Küche  
  mit/ohne Benutzung des WCs  
  mit/ohne Benutzung der Badeeinrichtung  
    Keller  
    Speicher / Boden  
   
       
       
Folgende Schlüssel werden übergeben:      
  für das Haus    
  für die Wohnung    
  für das / die Zimmer    
  für den Keller    
  für den Boden    
  für den Briefkasten _  
     

(2) Die zum ausschließlichen Gebrauch des Untermieters überlassenen Räume werden mit folgenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet:

Die Beheizung erfolgt durch

§ 2 Ausschluss der Garantiehaftung

Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet der Wohnungsinhaber nur, soweit er diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.

Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, soweit der Wohnungsinhaber die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 3 Mietdauer und Kündigung

(1) Das Untermietverhältnis beginnt am _______________. Es ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Untermietverhältnis erlischt auf alle Fälle mit der Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Wohnungsinhaber und dem Hauptvermieter.

(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Wohnungsinhaber nach der gesetzlichen Regelung außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Wohnungsinhaber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Untermieters, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Untermietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Untermietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Untermieter oder derjenige, welchem der Untermieter den Gebrauch der Räume überlassen hat, die Rechte des Wohnungsinhabers dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Räume durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
  2. der Untermieter den Hausfrieden nachhaltig stört, sodass dem Wohnungsinhaber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens des Untermieters, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Untermietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Untermietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder
  3. der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines Teils der Miete, der eine Monatsmiete übersteigt, in Verzug ist oder
  4. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

§ 4 Keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Der Wohnungsinhaber ist nicht damit einverstanden, dass eine Verlängerung des Untermietverhältnisses eintritt, wenn der Untermieter nach Ablauf der Vertragszeit oder einer gewährten Räumungsfrist die Räume weiterhin benutzt; d. h. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

§ 5 Miete und Betriebskosten

(1) Die Miete beträgt monatlich _______________ EUR, in Worten __________________________________________________ EUR. Sie ist an jedem Monatsersten für den laufenden Monat im Voraus zu entrichten.

(2) Neben der Miete sind gleichfalls monatlich im Voraus an den Wohnungsinhaber als Pauschale zu entrichten:

a) Zuschlag für die Benutzung der Einrichtungsgegenstände

__________ EUR

b) Betriebskosten

im Sinne der Betriebskostenverordnung (Wärme- und Warmwasserkosten, laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, Wasserversorgung und Entwässerung, Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantennen-Anlage, private Verteilanlage für Breitbandkabelnetz, Grundgebühren für Breitbandanschluss, sonstige Betriebskosten:

)

__________ EUR

c) Kosten für Strom*[1], Gas*

__________ EUR

Kosten für weitere Leistungen (z. B. Wäschestellung, Reinigung, Beköstigung usw.)

__________ EUR
  __________ EUR
  __________ EUR
  __________ EUR
   
zusammengefasst __________ EUR

Hinsichtlich der Betriebskostenpauschale ist der Wohnungsinhaber berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Untermieter umzulegen und die Pauschale entsprechend zu erhöhen. In der Erklärung i...

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