Neue Verwahrungsstelle

Seit dem 1.1.2012 müssen Notare alle von ihnen errichteten Testamente und Erbverträge elektronisch zum Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) melden.

Einzelheiten regelt die Testamentsregister-Verordnung.[1]

[1] Verordnung zur Errichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung – ZTRV) v. 11.7.2011, BGBl I S. 1386.

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