Was wird gesammelt?

In das ZTR werden Angaben zu allen Urkunden aufgenommen, welche die Erbfolge beeinflussen können. Hierzu zählen Testamente und Erbverträge, aber auch alle Urkunden mit "erbfolgerelevanten" Erklärungen, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen.[1]

Registerpflicht

Das ZTR erfasst nur solche Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind. Nicht registerfähig sind privat verwahrte eigenhändige Testamente. Sie bleiben wie bisher außerhalb des staatlichen Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen.[2]

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