Ausländisches Vermögen

Gehören zu einer Erbschaft auch Gegenstände, die sich im Ausland befinden, kann ein Erbschein erteilt werden, der auf die im Inland befindlichen Gegenstände beschränkt ist.[1] Die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins setzt voraus, dass sich Teile des Nachlasses sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.[2]

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