Welches Recht galt früher?

Welches Erbrecht im Einzelfall anzuwenden war, ist wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen in den beiden früheren Staaten mitunter schwer zu beurteilen. Relativ einfach stellt sich die Rechtslage für erbrechtliche Vorgänge in der Zeit bis zum 31.12.1975 dar.

BGB bis 31.12.1975

Denn bis dahin galt in der DDR grundsätzlich das Bürgerliche Gesetzbuch, sodass die vor dem 1.1.1976 eingetretenen Erbfälle nach dem BGB zu beurteilen waren.[1]

Ab 1.1.1976: DDR-ZGB

Problematischer ist der Zeitraum vom 1.1.1976 bis zum 2.10.1990. In dieser Zeit galt das Zivilgesetzbuch der DDR (DDR-ZGB); das BGB war aufgehoben. Das Erbrecht in der DDR enthielt einige vom Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland z. T. erheblich abweichende Regelungen (z. B. bezüglich der gesetzlichen Erbfolge).[2]

Ist ein Ehegattentestament in den neuen Bundesländern zur Zeit der Geltung des DDR-ZGB errichtet worden, beurteilen sich die Wirksamkeit und Bindungswirkung für den überlebenden Ehegatten nach den Regelungen des DDR-ZGB.[3]

Deshalb ist es wichtig festzustellen, welches Recht im Einzelfall tatsächlich zur Anwendung gelangt.

[2] Wegen näherer Einzelheiten vgl. Adlerstein/Desch, a. a. O., S. 194; Schotten/Hohn, DtZ 1991, 225, 226; Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229.

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