Bundesratsinitiative 2016
Die Reform der Grundsteuer geht in eine "neue Runde". Bereits seit vielen Jahrzehnten wird an einer Grundsteuerreform gearbeitet. Aktuell hat der Bundesrat in seiner 950. Sitzung im November 2016 beschlossen, einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Bewertungsgesetzes nach Art. 76 GG in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Grundsteuer verfassungswidrig?
Das Problem der Grundsteuer besteht darin, dass sie auf einer "veralteten Bemessungsgrundlage" beruht, nämlich den sog. Einheitswerten. Diese basieren in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern auf den Wertverhältnissen vom 1.1.1935. Ein entsprechendes Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Neubewertung beabsichtigt
Kern des Gesetzentwurfes ist es, den Grundbesitz in Deutschland (ca. 35 Millionen Einheiten) einer Neubewertung nach aktuellen Wertverhältnissen zu unterziehen. Allein für Zwecke der Grundsteuer sollen von den Finanzämtern sog. Grundsteuerwerte ermittelt werden. Für unbebaute Grundstücke wird dabei auf die Bodenrichtwerte zurückgegriffen. Die Bewertung von bebauten Grundstücken soll nach einem pauschalierten Verfahren erfolgen. Dabei soll neben dem Bodenwert (basierend auf dem Bodenrichtwert) ein Gebäudewert (basierend auf Pauschalherstellungskosten) angesetzt werden.
Vorgesehene Stichtage
Die neuen Werte sollen auf den Bewertungsstichtag 1.1.2022 ermittelt und der Grundsteuer ab dem 1.1.2027 zugrunde gelegt werden. Zum 1.1.2030 und infolge alle 6 Jahre soll es dann wieder zu einer Neubewertung des Grundbesitzes kommen. Damit soll das derzeitige Grundsteueraufkommen (13 Mrd. EUR) für die Kommunen abgesichert werden.
Steuermesszahlen sollen später festgelegt werden
Unklar ist, wie hoch die Steuermesszahlen und die Grundsteuerhebesätze der Kommunen sein werden. Diesbezüglich bedarf es noch der Änderung des Grundsteuergesetzes. Diese Änderungen sollen aber erst in der Zukunft beschlossen werden. Die Befürworter des Gesetzentwurfs sprechen davon, dass die Grundsteuerreform "bundesweit betrachtet gesamtaufkommensneutral" sein soll. Dieses Ziel lässt sich allerdings derzeit nicht abschätzen. Bayern hat bereits signalisiert, dass die Grundsteuerreform in der aktuellen Ausgestaltung in vielen Fällen zu einer Grundsteuererhöhung führen kann.
Hoher Aufwand
Klar ist allerdings, dass die Neubewertung des Grundbesitzes sowohl für den Steuerbürger (Erklärungspflicht) als auch für die Finanzverwaltung äußerst zeit-, arbeits- und kostenaufwendig sein wird. Und dieser Aufwand soll sich grundsätzlich alle 6 Jahre wiederholen. Es ist fraglich, ob diese Reform letztlich eine Mehrheit finden und Gesetz werden kann.
Gibt es ein einfacheres Grundsteuer-Modell?
M. E. ist eine Neubewertung nur für Zwecke der Grundsteuer weder erforderlich noch angemessen. Schon der Ansatz, die Grundsteuer am Wert des Grundbesitzes anzubinden, erscheint nicht zwingend. Einfacher wäre es, die Grundsteuer vom Wert des Grundbesitzes abzukoppeln. Die Grundsteuer ist keine "verkappte" Vermögensteuer. Bereits in den 1990er-Jahren gab es den Vorschlag, die Grundsteuer wertunabhängig auszugestalten (z. B. eine Grundsteuerzahl nach der Wohn-/Nutzfläche) und den Kommunen nicht nur die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer (wie bisher), sondern auch die Kompetenz zur Festlegung der Bemessungsgrundlage zu übertragen. Ein solches Verfahren wäre für alle Beteiligten bedeutend einfacher und die Kommunen könnten damit zielgerichtet "ihr" Grundsteueraufkommen steuern.
(Bundesratsdrucksache 515/16, siehe www.bundesrat.de)