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Grundstückskauf auf Rentenbasis

Dr. Jürgen Rastätter
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Zusammenfassung

Der Verkäufer kann an der Verrentung des Kaufpreises ein Interesse haben, wenn er das Kapital ganz oder teilweise für seine Alterssicherung, also gleichsam "zum Verzehr", benötigt, weil das Zinsaufkommen aus dem Kapital allein für seine Alterssicherung nicht ausreicht. Umgekehrt kann der Grund für eine Verrentung des Kaufpreises auch in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers liegen, die es ihm nicht erlauben, den Kaufpreis sofort voll aufzubringen.

1 Risiken

Interesse des Verkäufers

Der Grundstückskauf gegen Rente ist ein Spekulationsgeschäft. Stirbt der Verkäufer bald nach Vertragsschluss, erzielt der Käufer einen oft nicht unerheblichen Gewinn. Erreicht der Verkäufer dagegen ein hohes Alter, muss der Käufer meist viel mehr bezahlen, als dem Wert des Grundstücks entspricht.

 
Praxis-Tipp

Zeitrente vereinbaren

Unproblematischer sind sog. Zeitrenten, die Rentenzahlungen nur für eine gewisse, im Voraus bestimmte Zeit begründen.

Da die Laufzeit feststeht, ist sie wirtschaftlich nichts anderes als in Tilgungsraten zahlbare Kaufpreise unter Einrechnung bestimmter Stundungszinsen. Will man die Risiken, die in jeder Verrentung liegen, mindern, kann eine Mindestlaufzeit vereinbart werden, mit der Folge, dass bei Vorversterben des Verkäufers die Rente dann in gleicher Höhe oder gemindert an die Erben zu zahlen ist. Denkbar ist auch, dass nur ein Teil des Kaufpreises in Rentenform zu erbringen ist, der Rest sofort.

Das Risiko der Überbezahlung bei überdurchschnittlicher Lebensdauer des Verkäufers kann schließlich auch durch Rückversicherung des Käufers in der Form einer lebenslänglichen Leibrentenversicherung mit Prämienrückgewähr beim Tod des versicherten Verkäufers erheblich gemindert werden.[1] Die Höhe der Rente ist nach dem Verkehrswert des Grundstücks, dem Lebensalter des Verkäufers,...

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