Bei den sonstigen Anlagen handelt es sich um nicht-bauliche Anlagen, die nicht schon im Bodenwert mit erfasst werden. Dies sind vor allem parkähnliche Gärten und besonders wertvolle Anpflanzungen, die sich werterhöhend auswirken. Das normale Schutz- und Gestaltungsgrün, wie z. B. Hecken, Sträucher und übliche Zier- und Nutzgärten ist dagegen im Allgemeinen im Bodenwert mit abgegolten und wirkt nicht wertbeeinflussend.

Zur Ermittlung des Sachwerts der sonstigen Anlagen gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:

  1. Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungssätzen
  2. detaillierte Berechnung auf der Grundlage von Normalherstellungskosten wie bei den baulichen Anlagen

Pauschaler Ansatz für sonstige Anlagen

Wie bei den baulichen Außenanlagen hat sich auch bei den sonstigen Anlagen die Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungssätzen durchgesetzt. Allerdings wird hier nicht mit einem Prozentsatz des Sachwerts der baulichen Anlagen gerechnet. Es wird vielmehr ein pauschal geschätzter oder recherchierter Wert angesetzt.

Hinweise zu derartigen Pauschalwerten sind in der entsprechenden Literatur vorhanden. Im Zweifelsfall helfen auch Kosten- und Preisnachfragen bei örtlichen Unternehmen weiter. Es ist allerdings zu beachten, dass der Sachwert der sonstigen Anlagen an dieser Stelle des Sachwertverfahrens als Zeitwert eingeführt werden muss. Das bedeutet, dass der ermittelte Neuwert der sonstigen Anlagen noch um die Alterswertminderung zu kürzen ist.

Das Beispielobjekt verfügt über keine sonstigen Anlagen, die nicht schon in den Herstellungskosten erfasst wurden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?