GRZ, GFZ und BMZ

Bodenrichtwerte beziehen sich auf eine bestimmte repräsentative bauliche Nutzung. Für das zu bewertende Grundstück kann hingegen eine andere Nutzung zulässig sein. Insofern ist eine weitere Umrechnung notwendig. Folgende Verhältnis-Kennzahlen bestimmen das Maß der baulichen Nutzung:

  • Grundflächenzahl (GRZ): Quadratmeter der baulichen Nutzung zu Quadratmeter des Bodens
  • Geschossflächenzahl (GFZ): Quadratmeter aller Geschossflächen (ab Bodenniveau) zu Quadratmeter des Bodens
  • Baumassenzahl (BMZ): Kubikmeter der gesamten Baumasse zu Quadratmeter des Bodens

Oft sind diese wertermittlungsrelevanten Zahlen bereits in den Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse genannt, meist sogar mit genauen Umrechnungsformeln zur Anwendung auf das zu bewertende Grundstück. Es gilt der Grundsatz: Je größer die Zahl für das zu bewertende Grundstück, desto wertvoller der Boden. Umrechnungstabellen werden von den Gutachterausschüssen zur Verfügung gestellt.

Die Bebauungsmaße für das zu bewertende Grundstück sind im Bebauungsplan und manchmal auch im Flächennutzungsplan aufgeführt. Ist man sich nicht sicher, kann man eine Bauvoranfrage stellen oder einfach die bau- und planungsrechtliche Situation des betreffenden Grundstücks bei der Kommune per Antrag erfragen.

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