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Die Satzung für Qualitätskontrolle gilt über § 57 c WPO entsprechend. Die Satzung für Qualitätskontrolle wird vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer beschlossen und von der Wirtschaftsprüferkammer erlassen. Die Satzung und deren Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz.

Die Satzung für Qualitätskontrolle enthält im Einvernehmen mit den Vorschriften der WPO nähere Regelungen zu folgenden Punkten:

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