Die Preise für Energie und Wärme steigen. Um Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten, wird der einmalige Heizkostenzuschuss verdoppelt. Das entsprechende Gesetz wurde im März vom Bundestag verabschiedet – nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Wer ist begünstigt
Wohngeldempfänger, Studierende mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe werden einen deutlich höheren Zuschuss zu den Heizkosten bekommen als bisher geplant. Der Bundesrat ließ das entsprechende Gesetz, das am 17.3.2022 im Bundestag beschlossen wurde, am 8.4.2022 passieren. Im Bauausschuss war am 16.3.2022 ein entsprechender Beschluss gefasst worden, nachdem seit Beginn des Krieges in der Ukraine die Energiepreise weiter gestiegen sind.
Wohngeldbezieher, die allein leben, werden einmalig 270 EUR erhalten – statt wie bisher vorgesehen 135 EUR, Zwei-Personen-Haushalte bekommen 350 EUR statt 175 EUR. Für jeden weiteren Mitbewohner werden 70 EUR statt 35 EUR überwiesen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 EUR statt 115 EUR. Das Geld soll ohne Antrag direkt auf die Konten überwiesen werden. Der Bund will dafür rund 370 Mio. EUR bereitstellen.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung außerdem auf, für Haushalte mit geringem Einkommen die steigenden Energiekosten auch dauerhaft und nachhaltig abzufedern.
Heizkostenzuschuss: Teil des Koalitionsvertrags
Seit Januar 2022 steht Haushalten mit geringem Einkommen bereits über die sog. CO2-Komponente mehr Wohngeld zu. Am 2.2.2022 brachte die Bundesregierung den einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten auf den Weg. Der Bundestag hat den von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf dann am 17.2.2022 in 1. Lesung beraten.
Laut Bauministerium werden von dem Zuschuss voraussichtlich 1,6 Mio. Menschen in 710.000 Haushalten mit Wohngeld profitieren, außerdem 370.000 Studierende, rund 50.000 Bezieher von Aufstiegs-Bafög und ca. 65.000 Haushalte, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.
Der Heizkostenzuschuss zusätzlich zu einer Klimakomponente und dem erhöhten Wohngeld ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, um Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten zu kompensieren.
CO2-Komponente: Wohngeld erhöht sich seit 2022 dynamisch
Die automatische Anpassung des Wohngeldes ist Anfang 2022 in Kraft getreten. Pro Haushalt erhöhte sich damit der Zuschuss im Rahmen der Wohngeldreform im Schnitt um 13 EUR. Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es bereits seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.
Die Wohngeldreform wurde noch in der vergangenen Legislatur beschlossen. Den Gesetzentwurf "zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung" nickte der alte Bundestag am 23.4.2020 ab. Der Bundesrat billigte die CO2-Komponente beim Wohngeld am 15.5.2020. Die erste Erhöhung des Wohngeldes gab es im Januar 2021. Seit 2022 wird das Wohngeld alle 2 Jahre dynamisch angepasst.
Wohnungswirtschaft fordert geringere Umsatzsteuer für Brennstoffe
Statt eines einmalig erhöhten Heizkostenzuschusses sei eine langfristige Lösung notwendig, forderte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Deshalb müsse die ebenfalls im Koalitionsvertrag verabredete "Klimakomponente" beim Wohngeld eingeführt werden.
Bezogen auf die Mieterhaushalte erhalte der Staat durch die gestiegenen Energieausgaben der Haushalte derzeit Mehrwertsteuer-Einnahmen von 897,9 Mio. EUR im Jahr, rechnete Gedaschko vor. Zur Entlastung wohngeldberechtigter Haushalte und vieler einkommensschwacher Haushalte jenseits dieser Berechtigung wäre es daher ratsam, die Umsatzsteuer für Brennstoffe von 19 auf 7 % zeitlich befristet für eine Heizperiode zu senken. Außerdem könne der Staat die Systematiken von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II – bei der Preissteigerungen unmittelbar berücksichtigt werden – angleichen.
Höhere Zuschüsse auf den deutschen Inseln
Das Wohnen auf den Inseln ist wegen des knappen Wohnraums meistens noch teurer als auf dem Festland. Die Höhe des Wohngeldzuschusses für Haushalte mit kleinem Einkommen hat sich aber trotzdem bis Mitte 2020 nach den Durchschnittsmieten in Niedersachsen beziehungsweise Schleswig-Holstein gerichtet. Die Bundesregierung hatte deshalb bereits am 13.5.2020 eine neue Mietstufe für die ost- und nordfriesischen Inseln und für Hiddensee beschlossen. Der Bundesrat stimmte der erforderlichen Änderung der Wohngeldverordnung am 3.7.2020 zu. Seit August 2020 können Wohngeldberechtigte auf den Inseln somit höhere Zuschüsse erhalten.
Zusätzliche Mietenstufe
Mit dem Wohngeld werden bundesweit Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt, die zur Miete oder im Eigentum wohnen und keine andere staatliche Hilfe, wie zum Beispiel Hartz IV, erhalten. Der Zuschuss wurde im Zuge der Wohngeldreform im Schnitt um etwa 30 % angehoben. Um Haushalte in Regionen mit besonders hohen ...