Die ImmoWertV 2021 hat nun auch den Bundesrat passiert. Die Neuregelung, die im Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden war, tritt Anfang 2022 in Kraft.
Der Bundesrat hat der Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) mit geringfügigen Änderungen gegenüber dem im Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zugestimmt. Ziel der Neuregelung ist, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.
Derzeit sind die entsprechenden Vorgaben noch auf 6 Regelungswerke verteilt (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006). Diese werden nun in einer Verordnung, der ImmoWertV 2021, zusammengefasst. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in beschränktem Umfang enthalten.
Die ImmoWertV 2021 soll zum 1.1.2022 in Kraft treten.
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.
Muster-Anwendungshinweise (ImmoWertA) ergänzen ImmoWertV 2021
Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) beschlossen werden.
Diese sind nicht Gegenstand des Kabinettsbeschlusses und des Bundesratsverfahrens. Das Bundesinnenministerium wird in Abstimmung mit Ländern und Verbänden einen Vorschlag erarbeiten, der der Fachkommission Städtebau als dem zuständigen Gremium der Bauministerkonferenz mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden soll. Im Fall der Beschlussfassung durch die Fachkommission dient die ImmoWertA als Muster für entsprechende Erlasse der Länder.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat bietet auf seiner Website eine Übersicht zur ImmoWertV 2021 und zum Verordnungsverfahren mit Links zu allen bisherigen Entwürfen sowie Stellungnahmen der Verbände und der Fachöffentlichkeit: Novellierung des Wertermittlungsrechts (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/novellierung-des-wertermittlungsrechts.html).