Der Bund sagt Share Deals den Kampf an: Unternehmen sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr über diese Gestaltungsmöglichkeit umgehen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das Kabinett am 31.7.2019 beschlossen.
Von missbräuchlicher Steuergestaltung in der Grunderwerbsteuer spricht die Regierung bei den sogenannten Share Deals, also dem Erwerb von Immobilien über Anteile an einer Gesellschaft. Sie sollen deshalb künftig grunderwerbsteuerlich behandelt werden. Das Gesetz soll am 1.1.2020 in Kraft treten.
Dazu wird die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 % gesenkt und die Haltefrist von 5 auf 10 Jahre verlängert. Außerdem soll ein neuer Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften, die Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen, eine Verlängerung der Vorbehaltensfrist auf 15 Jahre und Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags Share Deals eindämmen.
Derzeit kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Unternehmen bis zu 94,9 % an einer Gesellschaft erwerben. Bereits nach fünf Jahren kann die Beteiligung auf 100 % erhöht werden.
Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes von Finanzminister Olaf Scholz kommt von der Union: Es sei wichtig, dass hier zielgenau eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift gefunden werde, erklärten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting. Die durch bekanntgewordene ungewollte Gestaltungen hervorgerufenen Steuerausfälle dürften nicht von denjenigen finanziert werden, die sich redlich verhalten.
Nicht zufrieden mit dem Gesetzentwurf zeigte sich der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Unternehmen könnten damit existenzbedrohenden und unkontrollierbaren Steuerfolgen ausgesetzt werden, sagte Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht.
Als problematisch erachtet der ZIA vor allem die Herabsetzung der Beteiligungsschwellen auf 90 % sowie die Verlängerung der Halte- und Beobachtungsfristen auf 10 oder "gar auf 15 Jahre". Auch die Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften hält der Verband für einen Fehler: Dadurch würde keine Steuerlücke geschlossen, sondern gefährliche Besteuerungsfolgen verursacht werden.