Regenwasserstau auf Terrasse

Das Landgericht Göttingen hatte zu klären, ob eine Überschwemmung im Sinne der Wohngebäudeversicherung vorliegt, wenn sich Regenwasser auf einer gepflasterten Terrasse staut. Das Gericht hat diese Frage verneint.

Definition Überschwemmung

Nach den einschlägigen Bedingungen zur Gebäudeversicherung (VGB) handelt es sich regelmäßig dann um eine Überschwemmung, wenn eine "Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück), mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser" vorliegt.

Oberflächenwasser

Oberflächenwasser kann aus verschiedenen Quellen stammen. Zum einen sind Witterungsniederschläge möglich, zum anderen kann eine Überschwemmung die Folge einer Ausuferung von oberirdischen Gewässern sein. Es kann sich dabei um stehende oder fließende Gewässer handeln. Beide Ereignisse können zum Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche führen. Dann besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.

Überschwemmung verneint

Keine versicherte Überschwemmung liegt nach Auffassung des Landgerichts allerdings vor, wenn sich Regenwasser auf einer gepflasterten Terrasse anstaut. Denn im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt es sich bei der Terrasse nicht um Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht. Dass das Wasser von der Terrasse nicht abfließen konnte, war hier auf deren bauliche Beschaffenheit zurückzuführen. Aufgrund der Versiegelung des Bodens konnte das Wasser nicht auf natürlichem Wege abfließen.

(LG Göttingen, Urteil v. 1.9.2014, 8 O 273/13)

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?