Die Förderung unterscheidet 2 Stufen. Die Einstufung erfolgt nach den Gruppen "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" und "Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG".
Stufe 1
Die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" ist erreicht, wenn das Gebäude den Standard eines Effizienzgebäudes 40 und die Anforderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreicht.
Der erforderliche Standard eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.
Ein klimafreundliches Nichtwohngebäude liegt demnach vor, wenn es
- die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) erfüllt, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
- dem Standard eines Effizienzgebäudes 40 (EG 40) entspricht und
- es keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Stufe 2
Die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG" wird erreicht, wenn das Gebäude den Standard des Effizienzgebäudes 40 erreicht und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. Weitere Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG" finden Sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.qng.info.
Mindesanforderungen
Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
Anforderung |
klimafreundliches Nichtwohngebäude |
klimafreundliches Nichtwohngebäude – QNG |
LCA |
GWP100 [kg CO2 Äqu./(m²NRF*a)] |
projektspezifischer Anforderungswert QNG PLUS oder PREMIUM |
projektspezifischer Anforderungswert QNG PLUS oder PREMIUM |
EG 40 |
QP in % von QP REF |
40 % |
40 % |
QNG |
Nachhaltigkeitszertifizierung |
- |
Plus oder Premium |
Gebäudezonen
Für Gebäudezonen, die auf eine Raum-Solltemperatur von ≥ 19°C beheizt werden sollen sowie für Zonen, die auf eine Raum-Solltemperatur von 12°C bis weniger als 19°C beheizt werden, darf der Mittelwert der Wärmedurchgangskoeffizienten für die wärmeübertragenden Außenbauteile die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte nicht überschreiten:
Effizienzgebäude |
Üopak |
Ütransparent |
ÜVorhang |
ÜLicht |
|
[W/(m2 K)] |
[W/(m2 K)] |
[W/(m2 K)] |
[W/(m2 K)] |
Raum-Solltemperatur T ab 19°C |
0,18 |
1,0 |
1,0 |
1,6 |
Raum-Solltemperatur < 19°C |
0,24 |
1,3 |
1,3 |
2,0 |
Lebenszyklusanalyse
Der für die Lebenszyklusanalyse erforderlichen Werte werden wie folgt ermittelt: Der Wert für das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist für das klimafreundliche Wohngebäude zu berechnen und der dazu angegebene flächenbezogene Maximalwert ist einzuhalten:
- Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln (gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3).
- Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277 (2021-08).
Effizienzgebäudenachweis
Der Effizienzgebäudenachweis setzt das Folgende voraus: Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) sowie der Transmissionswärmeverlust (H’T) für das Effizienzgebäude 40 und das entsprechende Referenzgebäude müssen berechnet werden. Der in obiger Tabelle angegebene prozentuale Maximalwert im Verhältnis zum entsprechenden Wert des Referenzgebäudes (QP REF) sowie die in Tabelle "Effizienzgebäude" angegebenen Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (Ū) sind einzuhalten:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des Effizienzgebäudes und des entsprechenden Referenzgebäudes (QP REF) sowie die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (Ū) der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Effizienzgebäudes sind nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu berechnen.
- Die Energiebezugsfläche für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs beim Effizienzgebäude 40 ist die Nettogrundfläche nach DIN V 18599 gemäß GEG, die im Sinne des GEG thermisch konditioniert wird.
Akkreditierte Zertifizierungsstelle
Die Nachhaltigkeitszertifizierung kann nur durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen. Diese muss die Übereinstimmung des Gebäudes mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Anforderungsniveaus PLUS oder PREMIUM bestätigen.
Wer mehr über die detaillierten Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung erfahren möchte, siehe seit 1.3.2023 auf die Webseite www.qng.info.
Zusätzliche Anforderungen
Zusätzlich sind die jeweiligen besonderen Anforderungen einzuhalten:
- nachhaltige Materialgewinnung
- Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
- Barrierefreiheit
- Naturgefahren am Standort
- Gründach.
Maßgeblich ist hier die "Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude". Die dort aufgeführten Bedingungen sind einzuhalten.