Bau und Ersterwerb
Die Programme fördern zum einen den Neubau, zum anderen den Ersterwerb eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes. Damit das angeschaffte Gebäude die Voraussetzungen des Ersterwerbs erfüllt, muss es innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB erworben werden. Neubau oder Ersterwerb müssen nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen GEG fallen und die technischen Mindestanforderungen für das Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude erfüllen. Die vollständigen Merkblätter können auf der Webseite der KfW (www.kfw.de) unter der Programmnummer 498/499 eingesehen und heruntergeladen werden.
Nicht förderfähige Energieträger
Nicht förderfähig sind Energieträger auf Basis
- von fossilem Gas/Öl,
- Kohlebrennstoffen und Torf,
- fossil erzeugtem Wasserstoff,
- biogenem Gas/Öl oder
- fester Biomasse.
Förderung
Folgende Stufen werden gefördert:
Programm 498 |
Programm 499 |
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude – QNG
|
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – QNG
|
Effizienzhaus 40
Um die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude" bzw. "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" zu erreichen, muss das Gebäude die Anforderungen eines Effizienzhaus 40 (Wohngebäude) bzw. Effizienzgebäude 40 (Nichtwohngebäude) an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreichen.
Nachhaltigkeitszertifikat
Um die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" bzw. "Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG" zu erreichen, muss für ein Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt werden, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. Vollständige Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG" findet man im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.qng.info.
4.1 Ermittlung für Wohngebäude
Der erforderliche Standard eines klimafreundlichen Wohngebäudes wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.
Ein klimafreundliches Wohngebäude liegt demnach vor, wenn es
- die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) erfüllt, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
- dem Standardeffizienzhaus 40 (EH 40) entspricht und
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" wird erreicht, wenn das Gebäude den Standardeffizienzhaus 40 erreicht und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. Weitere Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG" finden Sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.qng.info.
Mindestanforderungen
Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
Objekt |
Klimafreundliches Wohngebäude |
Klimafreundliches Wohngebäude – QNG |
LCA |
GWP100 [kg CO2 Äqu./(m2NRF*a)] |
24 kg CO2 Äqu./(m2 a) |
24 kg CO2 Äqu./(m2 a) |
E 40 |
QP in % von QP REF |
40 % |
40 % |
H’T in % von H’T REF |
55 % |
55 % |
QNG |
Nachhaltigkeitszertifizierung |
- |
Plus oder Premium |
Lebenszyklusanalyse
Die für die Lebenszyklusanalyse erforderlichen Werte werden wie folgt ermittelt: Der Wert für das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist für das klimafreundliche Wohngebäude zu berechnen und der dazu angegebene flächenbezogene Maximalwert ist einzuhalten:
- Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln (gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3).
- Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277 (2021-08).
Effizienzhausnachweis
Der Effizienzhausnachweis setzt Folgendes voraus: Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) sowie der Transmissionswärmeverlust (H’T) für das Effizienzhaus 40 und das entsprechende Referenzgebäude müssen berechnet werden. Die in der Tabelle zuvor angegebenen prozentualen Maximalwerte sind im Verhältnis zum entsprechenden Wert des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) einzuhalten. Es sind folgende Berechnungen vorzunehmen:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) sind nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
- Die energetischen Kennwerte des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) sind nach Anlage 1 GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
- Die Energiebezugsfläche bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist die Gebäudenutzfläche AN gemäß GEG.
4.2 Ermittlung für Nichtwohngebäude
Der erforderliche Standard eines klimafreundlichen Nicht...