2 Stufen
Die Förderung unterscheidet 2 Stufen. Die Einstufung erfolgt nach den Gruppen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)".
Die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude" ist erreicht, wenn das Gebäude den Standard "Standardeffizienzhaus 40" und die Anforderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreicht.
Der erforderliche Standard eines klimafreundlichen Wohngebäudes wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.
Bedingung
Ein klimafreundliches Wohngebäude liegt demnach vor, wenn es
- die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) erfüllt, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
- dem Standardeffizienzhaus 40 (EH 40) entspricht und
- es keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Effizienzhaus 40 (NH)
Die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" wird erreicht, wenn das Gebäude den Standard "Standardeffizienzhaus 40" erreicht und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. Weitere Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG" finden Sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.qng.info.
Anforderungen
Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
Klimafreundliches Wohngebäude |
Klimafreundliches Wohngebäude |
Klimafreundliches Wohngebäude – QNG |
LCA |
GWP100 [kg CO2 Äqu./(m2NRF*a)] |
24 kg CO2 Äqu./(m2 a) |
24 kg CO2 Äqu./(m2 a) |
EFH 40 |
QP in % von QP REF |
40 % |
40 % |
H’T in % von H’T REF |
55 % |
55 % |
QNG |
Nachhaltigkeitszertifizierung |
- |
Plus oder Premium |
Lebenszyklusanalyse
Die für die Lebenszyklusanalyse erforderlichen Werte werden wie folgt ermittelt: Der Wert für das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist für das klimafreundliche Wohngebäude zu berechnen und der dazu angegebene flächenbezogene Maximalwert ist einzuhalten:
- Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln (gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3).
- Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277 (2021-08).
Effizienzhausnachweis
Der Effizienzhausnachweis setzt Folgendes voraus: Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) sowie der Transmissionswärmeverlust (H’T) für das Effizienzhaus 40 und das entsprechende Referenzgebäude müssen berechnet werden. Die in der Tabelle zuvor angegebenen prozentualen Maximalwerte sind im Verhältnis zum entsprechenden Wert des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) einzuhalten. Es sind folgende Berechnungen vorzunehmen:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) sind nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
- Die energetischen Kennwerte des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) sind nach Anlage 1 GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
- Die Energiebezugsfläche bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist die Gebäudenutzfläche AN gemäß GEG.
Akkreditierte Zertifizierungsstelle
Die Nachhaltigkeitszertifizierung kann nur durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen. Diese muss die Übereinstimmung des Gebäudes mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Anforderungsniveaus PLUS oder PREMIUM bestätigen.
Weitere Informationsquelle
Wer weitere Details über die Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung erfahren möchte, findet diese seit 1.3.2023 auf die Webseite www.qng.info. Zusätzlich sind die jeweiligen besonderen Anforderungen an die
- nachhaltige Materialgewinnung,
- Schadstoffvermeidung in Baumaterialien und
- Barrierefreiheit nach "Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude"
einzuhalten.
Nicht förderfähige Energieträger
Wärmeerzeuger auf Basis folgender Energieträger dürfen nicht eingesetzt werden:
- fossiles Gas/Öl,
- Kohlebrennstoffe und Torf,
- fossil erzeugter Wasserstoff,
- biogenes Gas/Öl oder
- feste Biomasse.