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KfW-Förderprogramme: Altersgerecht Umbauen (159, 455-B) / 3.3 Was wird gefördert?

Jörg Wilde
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Barrierereduzierung und Sicherheit

Gefördert werden Baumaßnahmen, die dazu führen, dass das bestehende Objekt barrierereduziert wird oder dazu führt, dass die Sicherheit erhöht wird. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen

  • in den Förderbereichen 1 bis 7 (siehe unten),
  • zur Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2,
  • die zur Erreichung des Standards "Altersgerechtes Haus" führen (siehe unten),
  • die dem Wohnungseinbruchschutz dienen.

Alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Wie oben beschrieben sind die Maßnahmen in 7 Förderbereiche aufgeteilt. Die einzelnen Förderbereiche können einzeln durchgeführt, aber auch miteinander kombiniert werden.

 
Praxis-Tipp

Beratung ist wichtig!

Bevor mit einer Maßnahme – altersgerechter Umbau oder Einbruchschutz – begonnen wird, sollte man sich grundsätzlich von Sachverständigen beraten lassen. Bei Maßnahmen der Barrierereduzierung helfen beispielsweise die Wohnberatungsstellen. Handelt es sich um Einbruchschutz, helfen die Beratungsstellen der Polizei weiter.

  • www.wohnungsanpassung-bag.de
  • www.wohnberatungsstellen.de

Förderbereich 1: Wege zu Gebäuden und Wohnungsumfeld

  • Wege zu Gebäuden
  • Wege zu regelmäßig genutzten Einrichtungen wie beispielsweise Stellplätze, Garagen, Spielplätze, Sitzplätze und Entsorgungseinrichtungen
  • Erstellung oder Umbau von Stellplätzen zu altersgerechten Stellplätzen bis hin zu deren Überdachung
  • Schaffung oder Umbau von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren, Fahrräder bis hin zu deren Überdachung
  • alle sonstigen Maßnahmen im Wohnungsumfeld bei Objekten mit mehr als 3 Wohneinheiten, wenn Barrieren reduziert werden.

Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren in Bewegungsflächen oder Schaffung solcher Flächen
  • Wetterschutz
  • Wohnungseinbruch

    Schutz vor Wohn...

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