Barrierereduzierung und Sicherheit
Gefördert werden Baumaßnahmen, die dazu führen, dass das bestehende Objekt barrierereduziert wird oder dazu führt, dass die Sicherheit erhöht wird. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen
- in den Förderbereichen 1 bis 7 (siehe unten),
- zur Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2,
- die zur Erreichung des Standards "Altersgerechtes Haus" führen (siehe unten),
- die dem Wohnungseinbruchschutz dienen.
Alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Wie oben beschrieben sind die Maßnahmen in 7 Förderbereiche aufgeteilt. Die einzelnen Förderbereiche können einzeln durchgeführt, aber auch miteinander kombiniert werden.
Beratung ist wichtig!
Bevor mit einer Maßnahme – altersgerechter Umbau oder Einbruchschutz – begonnen wird, sollte man sich grundsätzlich von Sachverständigen beraten lassen. Bei Maßnahmen der Barrierereduzierung helfen beispielsweise die Wohnberatungsstellen. Handelt es sich um Einbruchschutz, helfen die Beratungsstellen der Polizei weiter.
- www.wohnungsanpassung-bag.de
- www.wohnberatungsstellen.de
Förderbereich 1: Wege zu Gebäuden und Wohnungsumfeld
- Wege zu Gebäuden
- Wege zu regelmäßig genutzten Einrichtungen wie beispielsweise Stellplätze, Garagen, Spielplätze, Sitzplätze und Entsorgungseinrichtungen
- Erstellung oder Umbau von Stellplätzen zu altersgerechten Stellplätzen bis hin zu deren Überdachung
- Schaffung oder Umbau von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren, Fahrräder bis hin zu deren Überdachung
- alle sonstigen Maßnahmen im Wohnungsumfeld bei Objekten mit mehr als 3 Wohneinheiten, wenn Barrieren reduziert werden.
Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang
Förderbereich 3: Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
Förderbereich 4: Anpassung der Raumgeometrie
Förderbereich 5: Maßnahmen an Sanitärräumen
- Anpassung der Raumgeometrie im Sinne des altersgerechten Zuschnitts
- Schaffung von bodengleichen Duschplätzen
- Modernisierung des bisherigen Sanitätsobjekts.
Förderbereich 6: Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
- Modernisierung von Bedienelementen
- Schaffung von Stütz- und Haltesystemen (auch die Schaffung von Nachrüstmöglichkeiten)
- alle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, Orientierung und Kommunikation. Hierzu gehören beispielsweise Ruf-, Notruf- und Unterstützungssysteme sowie das Altersgerechte Assistenzsystem (Ambient Assisted Living – AAL).
Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Objekten ab 3 Wohneinheiten
- Umbau bestehender Gemeinschaftsräume in bestehenden Objekten ab 3 Wohneinheiten.
Die technischen Mindestanforderungen findet man in einem Merkblatt auf der Webseite der KfW-Bank.
Anforderungen
Der Standard "Altersgerechtes Haus" wird erreicht, wenn das Objekt oder einzelne Wohnungen des Objekts folgende Anforderungen erfüllen:
- Schaffung von altersgerechten Zugängen in den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3
- Schaffung von altersgerechten Wohn- und/oder Schlafzimmern, einer altersgerechten Küche gemäß Förderbereich 4
- Schaffung eines altersgerechten Bades gemäß Förderbereich 5
- die eingebauten Bedienelemente entsprechen den Anforderungen des Förderbereichs 6.
Die technischen Mindestanforderungen findet man in einem Merkblatt auf der Webseite der KfW-Bank.
Einbau von Fenstern und Fenstertüren
Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird nicht bezuschusst. Hier erfolgt die Förderung ausschließlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).