Freie Wahl

Die Förderanträge sind über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler und Versicherungen) zu stellen. Ein direkter Förderantrag an die KfW-Bank ist nicht vorgesehen.

 
Wichtig

Antrag vor Vorhabensbeginn!

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabensbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags angesehen. Reine Planungs- und Beratungsleistungen gelten noch nicht als Vorhabensbeginn. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungsinstitut oder einem Finanzvermittler stattfand. Das Beratungsgespräch muss auf dem Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs", Formularnummer: 600 000 4806, dokumentiert werden.

Beim Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Ein Vorhabensbeginn nach der Antragstellung, aber noch vor Zusage der KfW-Bank ist zulässig. Der Antragsteller trägt jedoch das Risiko, dass der Förderantrag abgelehnt wird.

Grundlage für den Förderantrag ist die von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz erstellte "Bestätigung zum Antrag" (BzA).

Vorher zu beschaffende Unterlagen

Folgende Unterlage sollten vor Antragstellung beschafft werden:

  • die von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz erstellte und von den Antragstellenden unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag" (BzA);
  • die erforderlichen Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragsstellung sowie der im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner bzw. des Alleinerziehenden;
  • die Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt des Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben.

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