Zusammenfassung
Über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) beabsichtigt man, die Herstellung oder Anschaffung von eigenem Wohnraum durch Hingabe eines zinsgünstigen Darlehens zu ermöglichen. Ein weiterer Weg zum Erwerb von Wohneigentum kann sich auch über die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen eröffnen. Aus diesem Grund hat die KfW-Förderbank mit dem Programm 134 eine entsprechende Fördervariante entwickelt.
Zuletzt wurden die Programme im Oktober 2022 geändert.
1 KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124)
Mit diesem Programm soll die Altersvorsorge durch die Schaffung von Wohnungseigentum gesichert werden. Wer also ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung in Deutschland erwerben will, kann dieses Programm nutzen und Darlehen bis zu 100.000 EUR erhalten. Da sich das Programm gut mit anderen Programmen kombinieren lässt, kann es auch in eine Gesamtfinanzierung eingebunden werden.
1.1 Voraussetzungen
Voraussetzungen sind,
- dass der Antragsteller Wohneigentum kauft oder herstellt und
- das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzt.
Zwei- oder Mehrfamilienhaus
Wohneigentum in Sinne dieses Programms sind auch Eigentumswohnungen. Wird ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus angeschafft oder hergestellt, so sind die Aufwendungen hierfür entsprechend des Förderzwecks aufzuteilen. Das bedeutet, dass nur der Teil der Aufwendungen gefördert wird, der auf den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil des Objekts entfällt. Von dieser Aufteilung wird abgesehen, wenn die Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen wird.
Angehörige in diesem Sinne sind
- der Verlobte,
- der Ehegatte,
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- Geschwister,
- Kinder der Geschwister,
- Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
- Geschwister der Eltern,
- Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), auch wenn die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, aber die Personen weiter wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind,
- die geschiedenen Partner des Antragstellers, der Verwandten und Verschwägerten gerader Linie und Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
- Personen, bei denen die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist.
Baugrundstück
Liegen die Voraussetzungen vor, so werden im Fall der Herstellung die Baukosten finanziert. Zu den Baukosten gehören neben den Materialkosten auch die Arbeitskosten sowie die Nebenkosten wie beispielsweise Maklergebühren, Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Ebenfalls gefördert werden die Kosten für die Außenanlage. Wird ein Grundstück erworben, so können die Anschaffungskosten auch gefördert werden, wenn das Grundstück bereits vor dem Kreditantrag erworben wurde. Allerdings darf der Erwerb nicht länger als 6 Monate zuvor erfolgt sein.
Wird Wohneigentum angeschafft, so wird der Kaufpreis gefördert. Zum Kaufpreis gehören auch die Nebenkosten. Soll das angeschaffte Objekt umgebaut, modernisiert oder instand gesetzt werden, so sind auch diese zusätzlichen Aufwendungen förderungsfähig.
Nicht gefördert werden:
- Ferienwohnungen
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- vermietete oder gewerbliche Flächen
- Maßnahmen zur Erweiterung oder Ausbau der bereits vorhandenen Wohnung.
1.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen
Förderhöhe
Gefördert werden bis zu 100 % der Gesamtkosten, maximal aber 100.000 EUR.
Förderungshöhe
Die Eheleute Neumann benötigen für die Anschaffung ihres Einfamilienhauses 300.000 EUR. Über das Programm 124 können sie ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR erhalten.
Das genehmigte Darlehen wird zu 100 % an den Darlehensnehmer ausgezahlt. Es ist hier also nicht mit Minderungen zu rechnen.
Kreditlaufzeit
Die Kreditlaufzeiten sind grundsätzlich frei vereinbar, müssen aber mindestens 4 Jahre betragen. Abhängig von der Länge der Darlehenslaufzeit werden tilgungsfreie Anlaufzeiten vereinbart. Diese tilgungsfreien Jahre gehören zu den Darlehenskonditionen und müssen eingeplant werden. Die maximale Darlehenslaufzeit beträgt 25 Jahre. Hierzu werden bis zu 3 tilgungsfreie Jahre vereinbart.
Die Zinsbindungsfrist kann mit 5 oder 10 Jahren vereinbart werden. Ist die erste Zinsbindungsfrist abgelaufen, macht die KfW-Förderbank ein neues Angebot. Entsprechend kann man auch am Finanzmarkt günstigere Darlehen suchen.
Endfälliges Darlehen
Neben der obigen Darlehensvariante wird noch ein endfälliges Darlehen angeboten. Dieses Darlehen hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Da es sich um ein endfälliges Darlehen handelt, wird es während der Darlehenslaufzeit nicht getilgt, sondern erst mit der letzten Rate.
Eine vorzeitige Rückzahlung kann vereinbart werden. Hier wird aber regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
1.3 Auszahlungen an Partner oder Geschwister
Scheidung
Muss aufgrund einer Scheidung der andere Ehepartner ausbezahlt werden, kann dieser Auszahlungsbetrag mitfinanziert werden. Voraussetzung ist hierbei, dass das Programm 124 noch nicht in Anspruch genommen wurde.
Auch eine Auszahlungsverpflichtung an die Geschwister kann mitfin...